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Geschrieben von styla29 am 24.04.2013, 12:45 Uhr

Umzug nach Frankreich

Hallo ihr

ich erkläre kurz worum es geht:
ich habe seit über 10 Jahren mit meine "Jugendliebe" wieder kontakt. Er wohnt in Frankreich, jedoch genau an der Grenze und arbeitet auch in Deutschland. Alles passt super bei uns!
Da es mit meinen Lebensgefährte schon seit längeren nicht mehr läuft
bin ich beim überlegen die Beziehung zu beenden.
Und mit meine Tochter zu ihn nach Frankreich ziehe.
Jedoch sind da ein paar Fragen im Kopf wie:
Wie ist das mit dem Sorgerecht (wir haben es gemeinsam)?
Und könnte ich mit meiner Tochter einfach da hin ziehen oder kann er es verhindern?
Nicht das ich nur z.b. 300km weg ziehen darf, weil er unsere Tochter auch sehen will.
Wir wohnen zur Zeit noch in Niedersachsen.

Vielen dank schon mal!
Gruß

 
7 Antworten:

Re: Umzug nach Frankreich

Antwort von god-bless-u am 24.04.2013, 15:07 Uhr

Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt, darfst du nicht einfach irgendwo weiter mit dem Kind wegziehen...

Alleine kannst du aufjeden Fall wegziehen, aber nicht mit Kind.

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Re: Umzug nach Frankreich

Antwort von fabiansmama am 24.04.2013, 18:38 Uhr

Hallo,

du hast seit 10 Jahren Kontakt (Kontakt inwiefern? führt ihr eine Beziehung bzw. Affäre, was paßt alles so super?) und willst jetzt Hals über Kopf nach Frankreich und deiner Tochter den Vater nehmen??? Wie stellst du dir denn dann den Umgang zwischen Vater und Kind vor?

Aber das wird eh nicht so leicht gehen. Bei gemeinsamen Sorgerecht MUSS der Vater einem Umzug zustimmen, vor allem bei der großen Entfernung. Theoretisch darfst du GAR nicht MIT Kind wegziehen, wobei die Gerichte bei kleineren Entfernungen oder guten Gründen, wie besserer Job oder so, da auch großzügiger in ihren Entscheidungen sind. Nimmst du sie einfach mit, kann das eine Menge Ärger nach sich ziehen.

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Nicht ernsthaft oder ?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.04.2013, 18:40 Uhr

Ich zitiere :

"Und könnte ich mit meiner Tochter einfach da hin ziehen oder kann er es verhindern?
Nicht das ich nur z.b. 300km weg ziehen darf, weil er unsere Tochter auch sehen will."

Boshafter Vater der, der sich erdreistet weiterhin Bestandteil im Leben seines Kindes sein zu wollen.
Du selbst kannst hinziehen wohin Du willst, das Kind zum Glück nicht.
Du bist noch nicht einmal getrennt, nicht wirklich mit dem Mann zusammen , hast noch nie auch nur eine Woche mit ihm verbracht und willst mit Sack und Pack nach Frankreich ziehen und den Papa mal fix ersetzen ?

Zahlen soll er aber sicherlich weiter fürs Kind oder finanziert Euch der neue dann auch komplett ?

Sorry, aber bei so Ansinnen frage ich mich wo Du ans Kind denkst ?

Bei gemeinsamen Sorgerecht darfst Du rechtlich gesehen ohne seine Zustimmung nicht einmal eine Straße weiter ziehen.
Praktisch werden Verfahren zugelassen ab einer Entfernung wo Kindergarten oder Schulwechsel unumgänglich sind.

Weitere Frage, die auch vor Gericht gestellt wird : Wie stellst Du Dir dann den Umgang vor und wer soll den finanzieren ?
Bringst Du ihm dann alle 2 Wochen das Kind auf Deine Kosten ?
Bleibst Du in Frankreich wenn die Beziehung dann scheitert, oder wird das Kind dann wieder herausgerissen und umgesiedelt ?

Geh bitte in Dich und überlege was Du da planst.

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unverschämtheit; ein vater

Antwort von mama.frosch am 24.04.2013, 20:16 Uhr

der am ende auch noch nach einer trennung sein kind sehen will... was für eine zumutung...


wie fändest du das denn umgekehrt, wenn dein mann sich mal eben von dir trennen und mit deiner tochter sonstwohin ziehen würde?

wie stellst du dir den umgang dann vor?

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Re: Umzug nach Frankreich

Antwort von glückskinder am 24.04.2013, 21:04 Uhr

Darfst du nicht. Hast du mal daran gedacht, dass du deinem Kind auch den Vater nehmen würdest?

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Re: Umzug nach Frankreich

Antwort von shinead am 25.04.2013, 10:00 Uhr

Darfst umziehen - keine Frage.

Eure Tochter darf nur umziehen, wenn der KV damit einverstanden ist.
Ist er das nicht, kann er klagen. Das kann dazu führen, dass Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlierst.

Ziehst du nach Frankreich um ohne das der Vater einverstanden ist, greift das Hagener Abkommen.

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Re: Umzug nach Frankreich

Antwort von Babybär2013 am 12.06.2013, 16:47 Uhr

Soweit ich weiss darf man das, solange es dem kv möglich ist regelmässig sein kind zu sehen..!!!!

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