Patchwork - Familien

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Geschrieben von Port am 18.03.2015, 14:26 Uhr

ich denke, das WILLST du auf keinen fall????

Doch, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Beispiel: Kind wird durch Unfall der Eltern Vollwaise, Kind wird adoptiert. Es wäre für das Kind eventuell sehr hart, seinen namentlichen Bezug zur Ursprungsfamilie aufgeben zu müssen. Aus guten Gründen kann es zum Wohle des Kindes sein, dass es den Ursprungsnamen behalten darf und dass dadurch ein Doppelname zustandekommt.

Aber nicht, weil die Mutter möchte, dass der Name weitervererbt wird. Das dient ganz sicher nicht dem Wohle des Kindes.

Die Zustimmung des Kindsvaters zur Adoption kann nur dann durch Gericht ersetzt werden, wenn der Kindsvater dem Kind schadet. Und das tut er in diesem Falle nicht. Sich nicht groß kümmern reicht nicht.

 
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