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Geschrieben von Lalu25 am 13.09.2013, 23:12 Uhr

Ich brauche euren Rat

Hallo ihr Lieben,
Ich weiß nicht ganz ob ich hier richtig bin, aber ich weiß nicht mehr weiter.
Im Juli hat sich mein Freund (32) wegen einer 15jährigen von mir getrennt...
Wir haben ne kleine Tochter (1,5) zusammen.
Er kümmert sich leider sehr selten um sie, weil er lieber Zeit mit seiner neuen verbringt...

Nunja soweit zu den Randinfos ^^
Er passt jetzt schon zwischendurch auf sie auf, wenn ich ihn drum bitte... aber es wird jedesmal zu ner riesen Diskusion, weil er nicht einsieht ohne seine 15-jährige auf sie aufzupassen. (Bisher hab ich sie ihm auch noch nicht gegeben wenn seine Neue dabei war)
Ich möchte aber nicht dass die Kleine das so mitbekommt, dass er ne sooo viel jüngere hat, weil ich es ehrlich gesagt ziemlich abartig finde...
Das versteht mein Ex nur leider nicht... und droht damit hald dann gar nicht mehr auf sie aufzupassen oder etwas mit ihr zu machen :(
Nach so Kommentaren würde ich sie ihm am liebsten gar nicht mehr geben :(

Bin ich jetzt wirklich so von "Hass" geleitet dass ich die Situation übertreibe oder was?...
Was würdet ihr in der Situation machen?
Kann ich der Neuen den Umgang mit der Kleinen verbieten..?

Bitte helft mir :/
LG La + Lu

 
21 Antworten:

Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von Zwerg1511 am 14.09.2013, 6:46 Uhr

Hallo,

ich würde das Jugendamt an den Tisch holen, um eine Umgangsregelung zu finden. Ich würde nämlich nicht wollen, dass mein 1,5 jähriges Kind alleine von einer 15 jährigen betreut wird. Und das liegt nahe, dass dies vorkommen wird, wenn die beiden ein Paar sind. Das würde ich gerne offiziell geregelt haben. Ich glaube nicht, dass Du auf den Umgang unterbinden kannst, weil seine minderjährige Freundin dabei ist. Er ist der Papa. Deine Kleine wird es noch lange nicht realisieren, wie groß der Altersunterschied zwischen den beiden ist. Und wenn sie es dann mal realisiert, wird es normal für sie sein (wenn die "Beziehung" so lange halten sollte).

Ich würde auf jeden Fall den Umgang mit den Jugendamt gemeinsam besprechen.

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Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von 3Süsse am 14.09.2013, 7:49 Uhr

Hallo!
Ich würde es auch so machen,und mir das Jugendamt mit ins Boot holen.Die können da sehr gut helfen!Denn mit der 15Jährigen,das geht GAR nicht!!!Verstehe dich voll.Würde ihm auch das Kind nicht mehr überlassen wollen!

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Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von mf4 am 14.09.2013, 8:51 Uhr

Dein Kind sieht das Alter gar nicht und darum musst du dir keine Sorgen machen. Du musst ihr keinen Umgang gewähren aber ihm und wenn er Umgang hat kann er mit dem Kind wohin er will... auch zu seinem neuen Teenie-Kind.

Ich würden den anzeigen... sie unter 16 und er über 21... das ist wider das Gesetz.

Hat der ein Problem? Angst vor erwachsenen Frauen?

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Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von mf4 am 14.09.2013, 8:52 Uhr

Ihm die Vater-Rechte verwehren, weil er eine unpassende Partnerin hat? Öhm... sowas geht nicht.

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Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von Lalu25 am 14.09.2013, 14:11 Uhr

Hallo,
erstmal danke für die Antworten...
Ich möchte ihm sein Vater sein nicht verbieten oder dergleichen,
er kann sie gerne sehen.
Er kann sich um sie kümmern, aber keine 15-Jährige...
Außerdem möchte ich nicht, dass sie denkt sowas sei normal :/
sonst kommt sie mir auch irgendwann mit sonem 30 jährigen oder so an :D
Ich finds hald schade, dass er kein Stück kompromissbereit ist...
Naja aber er hat schon oft genug gesagt (ja wörtlich so gesagt), dass ihn die kleine nicht interessiert...

Das mit der Anzeige hab ich mir auch überlegt, aber dann hat sie ja gar keinen Vater und das liegt eigentlich nicht in meinem Interesse,...
Er soll sich hald wie ein "ganz normaler Vater" um sie kümmern, das will er nicht...
Er machts sowieso NUR wenn ich ihn darum bitte :/
Schade für die Kleine

LG La + Lu

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Bist du sicher, dass DU deinen Ex schon als erwachsen ansiehst?

Antwort von Limayaya am 14.09.2013, 15:33 Uhr

Sorry, aber es liest sich so, als wolltest du ihn erziehen. Er soll sich um euer Kind kümmern, aber -bitteschön- nur so, wie DU es für richtig hältst.
Und er reagiert promt wie ein bockiger 16-jähriger: "Wenn ich's nicht so machen darf, wie ich will, mach ich es gar nicht mehr, bäh!"

Er ist aber nunmal der Vater. Und während den Umgangszeiten bestimmt er alleine, wo, wie und mit wem euer Kind diese verbringt. Würdest DU dir von deinem Ex vorschreiben lassen, was du mit eurem Kind während deiner gemeinsamen Zeit machst? Wolltest du erst mal deinem Ex in irgend einer Weise die "Kindertauglichkeit" von Bekannten und Freunden nachweisen wollen, bevor du dich im Beisein deines Kindes mit ihnen triffst? Sicher nicht, oder?

Man kann darüber denken, wie man will, wenn er eine junge Geliebte hat...aber ihm zu unterbinden, dass Kind auf Next trifft, geht nicht. Und selbst, wenn das Mädel tatsächlich mal auf dein Kind aufpasst: ja und? Wie viele bereits 13-jährige Mädels verdienen sich als Babysitter ihr Taschengeld und machen den Job recht gut?

Aber: kläre du erst mal für dich: Willst du das euer Kind Kontakt zum Vater hat? Wie oft? Spontan, d. h.: so wie du Zeit brauchst? Oder wäre vielleicht nicht eine verbindliche Regelung (immer ein Tag in der Woche...oder ggf. auch die übliche WE-Regelung) besser? Dann rede mit deinem Ex darüber....ggf. auch über das JA. Aber das JA ist bestimmt nicht dafür da, dir bei deiner Erziehungsarbeit bei deinem Ex zu helfen...

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Re: Bist du sicher, dass DU deinen Ex schon als erwachsen ansiehst?

Antwort von Lalu25 am 14.09.2013, 16:55 Uhr

Was hat das mit erziehen zu tun, wenn ich erwarte dass er sich als Vater um sie kümmert?
Ich möchte, dass er sich um sie kümmer aber nur wenn er das auch möchte. Wenn nicht, soll er klipp und klar sagen er hat kein Intresse dran, aber das hin und her nervt mich.
Kann doch nicht sein dass er sich nur um sie kümmert wenn er grad mal nichts besseres zu tun hat

Aber das muss er entscheiden, aber entweder ganz oder gar nicht

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Re: Bist du sicher, dass DU deinen Ex schon als erwachsen ansiehst?

Antwort von mf4 am 14.09.2013, 18:19 Uhr

Fakt ist, dass der Großteil sich die Rosinen aus dem Kuchen pickt und bestimmt, ob und wann er ein Kümmer-Papa sein will.
Die Trennung war erst und du erwartest zu viel, dass alles schon super laufen soll. Du musst erstmal das Paar-Ding abtrennen können. Warum er dich und für wen verlassen hat sollte keinerlei Rolle spielen sondern das Kind und dessen Kontakt.
Es gibt ein Umgangsrecht und keine -pflicht und kann die abgemachten Umgangszeiten nutzen oder nicht.

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Zeig Deinen Ex an!

Antwort von shinead am 15.09.2013, 1:58 Uhr

Sex mit 15-jährigem ist für bis zu 21-jährigen erlaubt. Alles andere fällt unter Paragraph 182 Strafgesetzbuch.

Wenn Du ihn anzeigst, hast Du einen Grund den Umgang zu beschränken, tust Du es nicht, musst Du die 15-jährige schlichtweg als neue Partnerin akzeptieren.
Umgang mit dem neuen Partner muss man gestatten.

Du hast die Wahl!

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Re: Zeig Deinen Ex an!

Antwort von Zwerg1511 am 15.09.2013, 7:31 Uhr

Ich weiß nicht, den Vater des eigenen Kindes anzeigen.

Also ich würde das gechillt dem Jugendamt überlassen. Termin ausmachen, die ganze Problematik schildern und klar machen, dass sie Umgang wünscht, aber nicht möchte, dass eine 15-jährige Einfluß auf die Erziehung ihres Kindes hat.

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Re: Ich brauche euren Rat

Antwort von SEAGLD am 15.09.2013, 9:27 Uhr

Ja, ich denke Du übertreibst.
Sicher ist der Altersunterschied nicht unerheblich, aber dennoch finde ich solltest Du sein Beziehungsleben trennen davon dass er der Vater ist.
Gesetzlich gesehen darf er entscheiden wen das Kind sieht wenn er Umgang hat und daran kannst Du rein gar nichts ändern.
Du musst Dich davon lösen abgeschoben worden zu sein, was sicher nicht einfach ist, das glaube ich, aber Deinem Kind zuliebe solltest Du das trennen.


LG Sabine

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Du darfst es nicht verbieten

Antwort von Sternenschnuppe am 15.09.2013, 16:18 Uhr

Du hast keinen Einfluss darauf mit wem er das Kind zusammen sieht.
Ebensowenig darf er Dir verbieten dass zum Beispiel Dein 15 jähriger Cousin ( falls vorhanden ) mit dem Kind alleine ist, wenn Du mal einkaufen gehst.

Du machst den Teenie grad für was verantwortlich was er verbockt !

Auf der einen Seite rennst Du ihm hinterher, auf der anderen stellst Du Bedingungen.
Entscheide Dich bitte was Du möchtest.

Vater fürs Kind haben ( plus Anhang )
Oder keinen Vater fürs Kind haben.

Dazwischen geht nicht.

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von mf4 am 15.09.2013, 16:22 Uhr

So schauts aus...
ich kenne die Freundin meines Ex nicht einmal. Ich vertraue ihm aber so weit, dass er keine Person dulden würde, die unseren Kindern schadet.

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Re: Zeig Deinen Ex an!

Antwort von shinead am 16.09.2013, 15:03 Uhr

>>Ich weiß nicht, den Vater des eigenen Kindes anzeigen.


Moment mal, der Mann ist gerade auf der Stufe eines Kinderschänders.
Da würdest DU den Vater Deines Kindes nicht anzeigen??? Warum?

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Kinderschänder..??

Antwort von Leena am 16.09.2013, 16:56 Uhr

Moment mal, irgendwo kann ich da gerade nicht folgen!

Das Mädchen ist 15 und der Ex der AP hinreichend abgewachsen und gute 30, wenn ich mir das richtig gemerkt habe, stimmt's?

Von "Kinderschänder" kann man definitiv nur bei Kindern, also unter 14 Jahren, sprechen. Ansonsten sind es Jugendliche und ab 14 Jahren gilt, nach europäischer Rechtsprechung, grundsätzlich ein Recht auf eine eigene, selbstbestimmte Sexualität.

Was verboten ist, wenn der Sex durch "Ausnutzen einer Zwangslage" zustande kommt, das deckt wohl auch Prostitution von Minderjährigen ab. Ansonsten ist Sex von Personen über 21 Jahren mit Personen über 14 und unter 18 Jahren nur dann strafbar, wenn der Erwachsene dabei "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt", wobei "fehlende Fähigkeit" dabei schon etwas anderes ist als mangelnde Erfahrung etc. Im Übrigen ist das ein sog. Antragsdelikt, d.h. es wird nicht von Staats wegen, sondern nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse verfolgt (wenn überhaupt). Ach ja, Antragsberechtigt sind die 15-jährige Freundin bzw. ihre rechtlichen Vertreter, aber NICHT die Mutter vom Kind ihres neuen Freundes.

Ich verweise auf § 182 StGB...

Klar, ich selbst ein Kind im Alter von der neuen "Freundin", und wenn meine Tochter mit einem Kerl Anfang 30, frisch getrennt und mit kleinem Kind, ankäme, würde ich mir verschiedenes denken - gar keine Frage. Aber "Kinderschänder" und "anzeigen" sind da definitiv die falschen Begriffe!

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von sabine.sami am 19.09.2013, 22:44 Uhr

Ich würd mich für keinen Vater entscheiden. 15 jährige sind sprunghaft und vielleicht wird sie ihm ja zu alt wenn sie 18 ist und sucht sich die nächste 15 jährige. Ein Kind kann dadurch auch verstört werden. Wenn der Partner immer nie neue hat. Und seien wir mal ehrlich, das wird passieren. Der Mann ist doch nicht ganz dicht. Irgendwann ist seine neue im alter seiner Tochter. Solche Menschen sind dich krank.

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von mf4 am 20.09.2013, 15:55 Uhr

Ich finde die Kombi auch strange aber ich kenne 2 solche Paarungen (2 Väter die nach einer Trennung mit einem Teenie zusammenkamen) und beide sind tatsächlich seit weit über 10 Jahren mit ihnen zusammen.
Beide junge Damen wurden super "Stiefmütter"... das geht auf jeden Fall in die Hose muss also nicht sein.

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von sabine.sami am 22.09.2013, 23:02 Uhr

Sind die Leute die du kennst auch mit Mädchen unter 20 zusammen? Ich denke es ist etwas anderes wenn ein Partner 25 und der andere 40 ist.

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 8:16 Uhr

Meinst du mich?
Ja beide Frauen waren noch Teenies als sie mit den Partnern/Vätern zusammen kamen. Das eine Paar ist seit ca 15 Jahren zusammen und das andere ca. 10 Jahre.

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von sabine.sami am 23.09.2013, 10:03 Uhr

Ja meinte dich

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Re: Du darfst es nicht verbieten

Antwort von Jungenmama am 04.10.2013, 6:27 Uhr

Also da Du schreibst das Du ihm eh hinterher betteln musst damit er die kleine nimmt , würde ich mich einfach nicht mehr melden... sorry aber wenn der Vater kein Interesse an seinem Kind hat dann eben nicht...

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