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Geschrieben von Limayaya am 23.01.2018, 15:44 Uhr

Frage zum Namensrecht

Das das Einbennen eines Kindes in erster Linie von der Zustimmung beider Elternteile abhängt, dürfte das insgesamt kein Problem darstellen.
Allerdings geht das dann nicht so leicht rückgängig zu machen. SOLLTET ihr also Heiraten, Kind neuen Nachnamen bekommen, ihr euch später scheiden lassen und du deinen Mädchennamen wieder annehmen, würde Kind trotzdem weiterhin den anderen Namen tragen.

 
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