Geschrieben von Limayaya am 23.01.2018, 15:44 Uhr |
Frage zum Namensrecht
Das das Einbennen eines Kindes in erster Linie von der Zustimmung beider Elternteile abhängt, dürfte das insgesamt kein Problem darstellen.
Allerdings geht das dann nicht so leicht rückgängig zu machen. SOLLTET ihr also Heiraten, Kind neuen Nachnamen bekommen, ihr euch später scheiden lassen und du deinen Mädchennamen wieder annehmen, würde Kind trotzdem weiterhin den anderen Namen tragen.
- Frage zum Namensrecht - Miraculus 23.01.18, 9:38
- Re: Frage zum Namensrecht - Limayaya 23.01.18, 15:44
- Re: Frage zum Namensrecht - fsw 23.01.18, 19:42
- Dankeschön! owT - Miraculus 24.01.18, 9:31
- Re: Frage zum Namensrecht - fsw 23.01.18, 19:42
- wenn Ihr heiratet kann Dein Freund Deinen Namen annnehmen. - Sternenschnuppe 24.01.18, 14:09
- Re: Frage zum Namensrecht - Limayaya 23.01.18, 15:44
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Stichwort: Namensrecht