Patchwork - Familien

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Geschrieben von thueringerin73 am 16.05.2012, 10:47 Uhr

Erbfolge

seid ihr verheiratet? dann ein Testament, wenn nicht dann geht ein Erbvertrag. allerdings steht dem Kind immer der Pflichtteil zu.

Wir habend as Problem das wir nicht heiraten können (ich Witwe mit guter WR) und mein Partner mit in meinem Grundbuch eingetragen ist. Das heißt sein Sohn würde im Falle eines Falles 50% "MEINES" Hauses erben. (Ich habe vor 2 Jahren allein gebaut und er ist jetzt mit eingezogen, übernimmt aber einen Teil meines Kredites) Das kann man dann aber mit einem Erbvertrag regeln, das er nur den Pflichtteil bekommt, sprich 25%. Dafür haben wir eine Risiko-LV abgeschlossen, mit diesem Geld kann ich dann seinen Sohn ausbezahlen. Das ist dann in dem Erbvertrag geregelt das er keine Ansprüche auf das Haus hat, sondern nur das Geld.

Haben dafür eine gute Notarin, die uns da prima beraten hat und alles aufgesetzt hat. Also einfach mal Notar suchen und das Problem schildern.

 
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