Patchwork - Familien

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Geschrieben von Bella0708 am 11.05.2012, 21:15 Uhr

Erbfolge

Was Ihr habt ist ein so genanntes Berliner Testament. Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, erst nach Tod des 2. Ehegatten erben die Kinder. Stirbt der erste Ehegatte, könnten die Kinder jedoch den Pflichtteil verlangen, in Eurem Fall wäre es dann so, dass der verbleibende Ehegatte theoretisch die Hälfte erbt und jedem Kind von der anderen Hälfte theoretisch 1/3 zusteht. So errechnet es sich zumindest. Wenn 2 der 3 Kinder ihren Pflichtteil nicht verlangen, erbt das natürlich der überlebende Ehegatte. Das Kind, das seinen Pflichtteil nach Tod des ersten Ehegatten verlangt hat, erbt aber nichts mehr, wenn das 2. Elternteil stirbt, denn es hat ja seinen Pflichtteil bereits erhalten.

Wenn alle Kinder gleich behandelt werden sollen, ist das auch ne gute Variante.

Schulden muss übrigens kein 3-Jähriges erben. In einem solchen Fall muss der überlebende Elternteil die Erbschaft für das Kind ausschlagen. Im Falle eines minderjaehrigen Erben schaltet sich sogar das Vormundschaftsgericht ein, glaub ich, bin mir nicht sicher. Aber bei einem verschuldeten Nachlass sollte wohl ohnehin jeder die Erbschaft ausschlagen. Jedoch heißt es nicht automatisch, nur weil man z.B. Einen Hauskredit laufen hat, dass das Kind dann Schulden erben würde, es ist ja schliesslich auch ein "positiver" Vermögenswert vorhanden, nämlich das Haus. Vererben und erben ist gleichermaßen kompliziert ;-)

 
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