Geschrieben von Holzkohle am 10.05.2012, 8:18 Uhr |
Erbfolge
wenn man es genau nimmt, hast Du Recht. Stirbst Du zuerst, geht ja Dein Vermögen an Deinen Mann über (und auf Dein Kind) - das ist dann nicht mehr "Dein" Vermögen sondern das Deines Mannes. Stirbt ER dann, geht logischerweise dieses Vermögen an beide leiblichen Kinder, also auch auf den Stiefsohn über. Man kann im Vorfeld allerdings ausmachen, dass z.B. bestimmte Sachen (Gegenstände usw.) NUR an Deine Tochter übergehen.
- Erbfolge - kfischgen 10.05.12, 0:56
- Re: Erbfolge - Holzkohle 10.05.12, 8:18
- Re: Erbfolge - Cassie 10.05.12, 9:22
- Re: Erbfolge - Bella0708 11.05.12, 21:15
- Re: Erbfolge - Bella0708 11.05.12, 20:54
- Re: Erbfolge - thueringerin73 16.05.12, 10:47
Kennt jemand diesen Fall?
Ich brauche dringend eure Hilfe...
Exfrau beleidigt mich pausenlos
Der Kleine sagt Mama zu mir...
Könnt ihr das ab, wenn euer Partner euer Kind maßregelt?
So,Unterhaltsberechnung kam heute.....
Nachname des gemeinsamen Kindes
Erziehung der Stieftochter
Vieleicht könnt ihr mir weiter helfen