Patchwork - Familien

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Geschrieben von Heidschnucke am 13.08.2012, 16:28 Uhr

Brauch mal eure Meinung in soooo vielen Fragen! :)

Solltest du nicht rechtskräftig geschieden sein bis zur Geburt ist das Kind ein eheliches Kind und bekommt den Namen des "Ehemannes". Wir hatten sogar eine Vaterschaftsanerkennung und trotzdem wurde es so eingetragen und wurde erst nach der Scheidung umgeschrieben.

 
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