Patchwork - Familien

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Geschrieben von 32+4 am 14.05.2012, 11:21 Uhr

Besuchsregelung...

wer hat denn die vereinbarung gemacht?
wenn die von einer offizielleren stelle kam, dann ist die auch erstmal "verbindlich" und muß im zweifel abgeändert werden.
wodurch ist denn die vereinbarung entstanden?


sie kann den umgang nicht verweigern. unter ganz bestimmten umständen kann der umgang dann aber trotzdem erstmal ausgesetzt werden, wenn eine vereinbarung nicht eingehalten wird.

wie sieht denn eure umgangsregelung real aus?
wird das kind auch an den arbeitswochenenden abgeholt?
seit wann hat er denn die abholprobleme?

 
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