Geschrieben von Itzy am 01.06.2012, 19:04 Uhr |
NRW kibiz experten hier?
wist ihr wie das mit den kopfpauschalen ist wenn in eine einrichtung nicht zum 1.8 ( beginn des kigajahres) sondern z.b. erst zum 1.4 des folgejahres ein kind nimmt.
z.b. weil es zugezogen ist, dann erst 3 wird und die einrichtung keine u3 kinder nimmt usw.
lg christine
Re: NRW kibiz experten hier?
Antwort von Ela0804 am 01.06.2012, 20:20 Uhr
Was für ne Kopfpauschale???? Wie meinst du das?
Re: NRW kibiz experten hier?
Antwort von Himbaer am 01.06.2012, 21:20 Uhr
Ich kann morgen meinen Mann mal fragen, ob er das noch weiß.
Re: NRW kibiz experten hier?
Antwort von Ev71 am 01.06.2012, 22:02 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß, kann ab einer bestimmten Anzahl Kinder ein gewisser Teil des Geldes nachbeantragt werden. Das ganze war aber ziemlich kompliziert, aus dem Grund werden ja auch keine "Notfallplätze" mehr frei gehalten und es wird immer schwerer, in NRW ein Kind unter dem Jahr unterzubringen.
Die Kita bekommt es nicht mehr finanziert (oder halt nur teilweise und sehr kompliziert) und es wird vor allem ja nicht mehr in die Personalstundenberechnung einbezogen.
KiBitz ist so ein Reitzthema, was kommt halt dabei heraus, wenn vor allem Wirtschaftsfachleute ein Gesetz zur Kinderbetreuung ausarbeiten... Ev.
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