Itzy
wist ihr wie das mit den kopfpauschalen ist wenn in eine einrichtung nicht zum 1.8 ( beginn des kigajahres) sondern z.b. erst zum 1.4 des folgejahres ein kind nimmt. z.b. weil es zugezogen ist, dann erst 3 wird und die einrichtung keine u3 kinder nimmt usw. lg christine
Was für ne Kopfpauschale???? Wie meinst du das?
Ich kann morgen meinen Mann mal fragen, ob er das noch weiß.
Hallo, soweit ich weiß, kann ab einer bestimmten Anzahl Kinder ein gewisser Teil des Geldes nachbeantragt werden. Das ganze war aber ziemlich kompliziert, aus dem Grund werden ja auch keine "Notfallplätze" mehr frei gehalten und es wird immer schwerer, in NRW ein Kind unter dem Jahr unterzubringen. Die Kita bekommt es nicht mehr finanziert (oder halt nur teilweise und sehr kompliziert) und es wird vor allem ja nicht mehr in die Personalstundenberechnung einbezogen. KiBitz ist so ein Reitzthema, was kommt halt dabei heraus, wenn vor allem Wirtschaftsfachleute ein Gesetz zur Kinderbetreuung ausarbeiten... Ev.
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