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Geschrieben von DidiM am 11.03.2009, 14:12 Uhr

Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Hallo!

Große Aufregung macht sich in unserem KIGA breit.
Diverse Eltern haben für ihr Geschwisterkind einen Kindergartenplatz in einem anderen Kindergarten und anderen Ort bekommen, als sie angemeldet haben.
D. h . lt. Kindergarten müssen div. Eltern ihre Kinder ab Sommer aus 2 verschiedenen Kindergärten abholen - die innerhalb einer Gemeinde liegen und unterschiedliche Öffnungszeiten habaen.
Die Begründung ist, das unser Kindergarten längere Öffnungszeiten hat und berufstätige aus anderen Kindergärten nun ihre Kinder in unseren umgemeldet haben und diese Plätze auch erhalten.

Ich war immer der Meinung, das man einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz im gleichen Kindergarten hat, wenn 1 Kind schon im KIGA ist.
Wie sieht das aus? Hat jemand einen Gesetzestext etc? Ich wohne in Niedersachsen.
Vielen Dank schon mal im Voraus,.

Didi

 
10 Antworten:

Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von Suka73 am 11.03.2009, 14:36 Uhr

ich habe keinen Gesetzestext, hoffe aber, ich darf als alleinerziehende und voll berufstätige Mutter meinen Senf kurz dazu geben - denn ich finde die Regelung ansich nicht schlecht und nur fair ! Wenn Eurer Kiga längere Öffnungszeiten hat als ein anderer ist es doch nur richtig und in Ordnung, dass berufstätige Eltern oder Alleinerziehende dort vorzugsweise einen Platz bekommen. Und lieber fahre ich meine Kinder in zwei verschiedene Kindergärten als am Ende für ein Kind keinen Platz zu haben. Mal davon abgesehen, dass ich nicht denke, dass der andere Kiga 50 km von Eurem anderen entfernt liegt.

Das "Problem" wird nur auch sein, dass in diversen Bundesländern (NICHT Bayern) Kinder ab einem bestimmten Alter GENERELL einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz haben, ich glaube das war ab vier Jahre. Und hier muss dann ein Unterschied gemacht werden oder eben entschieden werden, wer den Vorrang hat.

LG Sue

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von saarbaby am 11.03.2009, 14:37 Uhr

nee, ich glaube auch das man keinen rechtsanspruch hat, evtl. bei bestimmten situationen( zu weit auseinander, kein auto o.ä., krankheite der mutter so das es unzumutbar wäre etc.).

Ich fände es nciht mehr als in ordnung das geschwisterkinder in den selben kiga kommen, und bisher ist es bei uns auch imemr so gewesen.

Leider heißt es bei uns halt so, wir haben anspruch auf einen kiga-platz ab 3, aber nicht in welchenm Kiga( Saarlouis hat insgesamt gute 10 kindergärten verteilt auf alle Stadtteile, und irgendwo ist halt imemr ein plätzchen frei.....

Ich muss auch schauen, gehe ab mai wieder arbeiten, Claire dürfte erst nach den somemrferien weil kein platz, da kanns dann auch kommen das es heißt aber da und da wäre halt einer......entweder oder....

hoffe aber auf unsere leitung das sie ein einsehen hat, bei der alten leitung was sowas nie ein problem....

lg katja

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von niklas2006 am 11.03.2009, 14:39 Uhr

Es gibt nur einen Rechtsanspruch bzgl. Kindergartenplätze, nämlich dass jedes Kind ab 3 Jahren einen 4-stündigen Betreungsplatz bekommt - das kann theoretisch auch ein Nachmittagsplatz am anderen Stadtende sein...
Geschwisterkinder gelten als ein Aufnahmekriterium, genauso wie die Berufstätigkeit der Eltern, die Gemeindezugehörigkeit, der Familienstand der Eltern usw.... Jeder Kindergarten setzt bei den Kriterien unterschiedliche Prioritäten und in eurem Fall finde ich es sehr gut, wie sich der Kindergarten entschieden hat (denn ich finde Berufstätigkeit sollte eines der wichtigsten Kriterien sein), auch wenn ich euren Ärger absolut nachvollziehen kann!
Achso, wohne auch in Niedersachsen und habe endlich einen Kindergartenplatz für unseren Sohn bekommen. Mein Mann und ich sind beide berufstätig und von daher war in den letzten Monaten bei der Platzsuche "Geschwisterkind" ein "Reizwort" von mir... Aber wie gesagt, hätten wir zwei Kinder, wäre ich ziemlich sauer, wenn meine Kinder in unterschiedliche Kindergärten müssten...

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von DidiM am 11.03.2009, 14:39 Uhr

HAllo!

2 betroffene Mütter sind berufstätig! Aber die Kinder werden erst Ende Juli und am 1.8. 3 Jahre alt und das ist der G rund, das andere Eltern Vorzug haben. Die beiden Mütter müssen mit dem 3.GEburtstag mehr Stunden Arbeiten und wissen nun nicht, wie es gehen soll. Das ist ja das ärgerliche.

Gruß,
Didi

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von Moneypenny77* am 11.03.2009, 15:01 Uhr

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Ich würde dann halt das ältere Kind auch in den anderen KiGa geben oder mir halt eben einen dritten KiGa suchen, der beide nimmt.

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von Nase am 11.03.2009, 15:56 Uhr

Nein also solch ein Gesetzesanspruch wäre mir neu.
Du hast einen Anspruch für einen Kindergartenplatz ab drei. Aber nicht unbedingt in einem Wunschkindergarten. und die Begründung, die längeren Öffnungszeiten zuerst einmal den berufstätigen Eltern anzubieten ist durchaus in Ordnung... Warum sollten die Kinder, die längere Öffnungszeiten nicht benötigen, diese Plätze die echt rar sind, blockieren?

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von momworking am 11.03.2009, 19:42 Uhr

Hallo,
nein, du hast keinen Rechtsanspruch.
Wenn die Stadt über mehrere Kindergärten verfügt, dann musst du den Platz nehmen, den sie dir anbieten.
Das gilt übrigens auch für Berufstätige. Wenn du zwei Kinder bis 16 Uhr betreut haben musst, aber das nicht im gleichen KiGa möglich ist (wegen fehlender Plätze) hast du auch da möglicherweise "gelitten".
Bei uns gibt es aber immer die Möglichkeit zum Sommer zu versuchen zu tauschen.
VlG
Annette

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von sternenfee75 am 11.03.2009, 22:26 Uhr

Das Problem haben unsere Nachbarn auch und jetzt geht dann die Grosse halt für das letzte Jahr in den Kiga, wo der kleinere Bruder einen Platz bekommen hat. Ist zwar nicht so prickelnd, aber ok.

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von JonasMa am 12.03.2009, 0:38 Uhr

Nein, einen Rechtsanspruch auf den selben Kindergarten gibt es nicht. Man zwar hat einen Rechtsanspruch ab dem dritten Geburtstag - aber das ist nicht der nächste, sondern einen in der Stadt oder dem Landkreis - kann also sein, daß man - ja nach größe der Stadt schon alleine mit dem Auto über eine Stunde braucht! Also nicht praktikabel.
Und ja - ich kenne das Problem auch. Mein Kleiner wurde leider erst im November 3 und hat in dem KiGa von meinem Großen keinen Platz bekommen (dürfen keine U3 Kinder aufnehmen und haben die Notpöätze mit Kindern besetzt, die zugeogen sind) - der einzige, der ihn hätte nehmen können, liegt aber leider ca 30 min zu Fuß von dem anderen weg (zu dem wir übrigens auch wieder 30 min gehen müssen!). Und das geht einfach gar nicht - wenn ich dann (habe nicht immer ein Auto zur Verfügung) auch noch arbeiten gehen muß. Ich müßte dann um 7.00h los gehen, damit ich endlich um 8.00h (mal von den evtl. Zeiten, die Kinder noch zm Umziehen brauchen und verabschieden brauchen -also eher 8.30 oder so!)) mich zur Arbeit auf machen könnte. Selbes gilt für's Abholen. Dann haben die beiden Kindergärten meinstens nicht zusammen geschlossen in den Sommerferien - na klasse - das wäre eine prima Idee - 6 Wochen Sommerferien, zwischen den Jahren und was sonst noch so ansteht - wie hätte ich das bitte meinem AG klar machen sollen? Der hätte sich bestimmt gefreut!

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Re: Kindergartenplatzanspruch eines Geschwisterkindes?HILFE!!

Antwort von Geisterfinger am 12.03.2009, 13:14 Uhr

Bei uns in der Kita haben Geschwisterkinder Vorrang. Gut für Eltern, die bereits einen Platz haben, schlecht für die anderen. Das handhaben andere Kitas des selben Trägers im gleichen Bundesland aber anders. In unserem BL ist es allerdings so, dass die Plätze nicht zentral zugeteilt werden, sondern dass man sich selbst direkt bei der Kita um den Platz kümmert.
Ich glaube kaum, dass das gesetzmäßig irgendwo geregelt ist.
Ich würde bei der Stelle, die die Plätze verteilt, nocmal nachhaken. Vielleicht findest du ja auch jemanden, der tauscht?

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