Geschrieben von waschbaer am 16.05.2012, 11:02 Uhr |
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung.
Wenn der Kiga es bezahlt kannst du es nicht mehr angeben .
Es macht auch net jeder Arbeitgeber . das wird auf as NBrutto einkommen draufgeschlagen und dann zum Netto dazugezählt
Dein Arbeitgeber hat steureliche Vorteile dadurch
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- Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - Ami80 16.05.12, 10:32
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - waschbaer 16.05.12, 10:44
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - Ami80 16.05.12, 10:52
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - waschbaer 16.05.12, 11:02
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - Loni1975 16.05.12, 11:35
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- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - Ami80 16.05.12, 10:52
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - leta 16.05.12, 12:45
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - Spinat 16.05.12, 17:10
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- Re: na sicher - Badefrosch 17.05.12, 11:12
- Re: steuerlich gesehen .... - Badefrosch 17.05.12, 11:16
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. - waschbaer 16.05.12, 10:44
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