Frage: Schröpfen in der schwangerschaft

Hallo Frau Hövel, Ich gäbe seit der 15. ssw furchtbar mit dem Rücken zu tun. Ich bin jetzt 25.ssw und liege derzeit wieder die dritte Woche um. Ich davon auch schon 5 Tage im KH weil ich es vor Schmerzen nicht ausgehalten habe. Meine Hebamme darf nur die vorgeburtliche Akupunktur machen, von daher war ich in meiner Verzweiflung beim Heilpraktiker , da auch der Ortopäde mich durch die SS nicht behandeln wollte. Der Heilpraktiker sagte er muss bei der Akupunktur mehrere Punkte auslassen, und hat vorerst das Baunscheidtieren versucht. Das brachte mir auch keine Erleichterung. Die Tage bekomm ich noch zur Unterstützung einen Schwangerschaftsstützgürtel. Mittlerweile hatte ich wieder 2 Termine bei der Physio, das Problem ist der Grosse Muskel der über dem Gesäß verläuft inkl . dem piriformis Muskel. Dieser verkrampft bei Bewegung, was mich völlig lahm legt. Bei der Physio können auch nur die Triggerpunkte stimuliert werden, und im ganzen der Gesäss Bereich massiert werden. Gestern wurde noch zusätzlich ca 10 min mit einer schröpfmassage gearbeitet, heute im Anschluss nach Stimulierung der triggerpunkte nochmals ca 5 min Schröpfmassage. ( praktisch auf der Rechten Po Seite bis ein Stück in den Oberschenkel rein) Das Tat mit gestern auch gut und ich war bis abends schmerzfrei. Jetzt lese ich im Internet das in der scgwangerschaft auf keine fall geschröpft werden darf. Die Physiotherapeutin hatte nichts einzuwenden, zumal nur die Durchblutung dadurch angeregt wird. Zählt da diese Schröpfmassage auch dazu? Oder geht es bei dem Verbot mehr um das " feuchte " Schröpfen? Ich mache mir grade richtig sorgen .....

von din7 am 02.12.2014, 14:52



Antwort auf: Schröpfen in der schwangerschaft

Liebe din, soviel ich weiß, soll in der Schwangerschaft gar nicht blutig geschröpft werden. Trocken nicht vor der 17. SSW und nicht am Bauch und im Lendenwirbelbereich. Eine Schröpfmassage ist ab 17. SSW okay, wenn Sie auf den Muskel beschränkt bleibt. Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 02.12.2014