Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Chrissie3 am 20.01.2006, 11:52 Uhr

Vollmacht für Kindergarten

Hallo,

wir sind aufgefordert worden, den Kindergärtnerinnen Vollmacht wegen der Einschulung unseres Sohnes zu geben. Aufgrund der Vollmacht sollen sie berechtigt sein, mit der Schule über Daniel zu sprechen.

Ich habe nicht grundsätzlich etwas dagegen, bin mir aber nicht sicher, ob ich etwas damit verkehrt mache. Daniel ist ein Kann Kind (geb. 29.9.2000)

Wie handhabt ihr das? Gibt es das bei Euch auch?

Viele Grüße
Chrissie

 
9 Antworten:

?? Hab ich noch nie gehört! Bei

Antwort von Si+Jo+Jo+Fr am 20.01.2006, 14:52 Uhr

2 Kigas hab ich nie ne Vollmacht geben müssen. Wie schrecklich kann es sein, was sie zu erzählen haben, dass sie da extra eine Vollmacht brauchen??? Und was machen sie mit den Kindern, die keine mitbringen? Ohren zuhalten?

Nein, sorry, ich kenne das nicht und wüsste auch nicht, was es für Vor- oder Nachteile haben könnte. In der Vorschule wird doch automatisch über Schule geredet und jedes Kind weiss, dass nach dem Kiga die Schule kommt.

Welche Begründung haben sie?

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von Claudia36 am 20.01.2006, 14:56 Uhr

Wahrscheinlich soll der Kindergarten mit der Grundschule darüber sprechen, wie weit euer Sohn " Schultauglich" ist.
Da es in der heutigen Zeit oft zu Klagen kommt wegen "Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht" wird sich der Kiga damit absichern wollen.

Liebe Grüße
Claudia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von RamonaD am 20.01.2006, 15:29 Uhr

Hallo Chrissi,
ja bei uns ist es ähnlich. Ich wurde letzte Wochen im Kiga drauf angesprochen, ob sie über Marcel einen "Bericht" abgeben dürfen bei der Schule. Die Schule hatte sich mit dem Kiga in Verbindung gesetzt und wollte auskunft über Marcel.
Da ich unseren Erzieherinnen im Kiga voll vertrauen kann und weiß, das sie niemals "negativ" über Marcel sprechen würden, habe ich mein Einverständnis gegeben.
Schlimm finde ich es, wenn z.B. eine Erzieherin im Kiga Probleme mit deinem Kind hat, es vielleicht zappelig ist und das dann an die Schule weiterträgt. Oder wenn dein Kind im Kiga z.B. immer der "Pausenclown" war u.s.w. Ich denke da können sich die Lehrer dann später selber ein Bild von machen. Sonst werden die Kinder schnell vorweg schon in eine "Schublade" gepackt.
Liebe Grüße
Ramona

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von Biggi+Jungs am 20.01.2006, 20:58 Uhr

Hallo,

bei uns war das auch üblich, ich habe das treudoof gemacht. Würde ich heute nie mehr machen!!!

Die Vollmacht will der Kindergarten, damit er Auskunft über dein Kind geben kann. Das darf er sonst nämlich nicht.
Uns wurde das so liebevoll verkauft, nach dem Motto "falls ihr Kind beim Einschulungstest aufgrund der Situation zurückhaltend ist, können wir dann Auskunft geben, dass er/sie normalerweise sehr aufgeschlossen ist, usw.".

Im Nachhinein haben aber einige Mütter erfahren, dass über ihre Kinder kräftig abgelästert wurde. Z.B. Die und die sind dick befreundet, da schauen sie mal, dass sie die sofort auseinander setzen....
Der redet immer rein, bei dem müssen sie sofort streng sein......

Ich habe noch einen Sohn im Kindergarten, da gebe ich keine Vollmacht. Wenn der Kindergarten der Meinung ist, etwas über mein Kind erzählen zu müssen, will ich dabei sein. Punkt aus!!

Liebe Grüße
Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von fritz2 am 20.01.2006, 21:19 Uhr

Wir lassen uns bei der Einschulungsuntersuchung immer eine Vollmacht von den Eltern geben, dass wir mit dem jeweiligen Kiga über das Kind sprechen dürfen, aus rechtlichen Gründen.

Normalerweise wird es dann gar nicht in Anspruch genommen, außer bei Kindern die evtl. für Schulkindergarten in Frage kommen. Da fragt unsere Soz.Päd einfach etwas nach, wie sich das Kind im Kiga verhält, schaut es sich auch selber mal an.
Mit Tratscherei oder so hat das nichts zu tun, es geht darum sich ein Bild von der Schulreife des Kindes zu machen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von Biggi+Jungs am 20.01.2006, 21:54 Uhr

Hallo,

es betraf auch nicht meinen Sohn (Gott sei Dank nicht), aber so gutgläubig wie damals bin ich nicht mehr. Ich weiß leider jetzt, dass das Ganze auch missbraucht werden kann.

In diesen Fällen kam nicht die Schule auf den Kindergarten zu, sondern der Kindergarten informierte die Schule über besondere Eigenarten der Kinder und das finde ich nicht gut.
Noch dazu ohne das die Eltern etwas wussten, wie im Falle der beiden Freundinnen.

Liebe Grüße
Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke für die Antworten

Antwort von Chrissie3 am 21.01.2006, 10:35 Uhr

Ja, die Vollmacht soll recht weitgehend sein und z. B. auch die Kigaleiterin einschließen, die mein Kind überhaupt nicht kennt. Ich werde jetzt mal die Einführungsveranstaltung der Schule abwarten und danach entscheiden.

Ich denke, vielleicht ist es eindeutig, dass Daniel in die Schule gehen wird, dann wird die Vollmacht nicht notwendig sein und wenn nicht,kann man immer noch gemeinsam mit Kiga und Schule reden. Mir wäre halt lieber, dass nur in meiner Gegenwart über meinen Sohn geredet wird und mit einer so umfassenden Vollmacht ist mir etwas unwohl.

Auf jeden Fall schon mal danke für Eure Antworten.

Viele Grüße
Chrissie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von Ebi-Mama am 21.01.2006, 10:48 Uhr

Die Einschulung unseres Sohnes (2 Wochen nach dem Stichtag geboren= also auch Kann-Kind) wäre an der Kindergarten-Beurteilung beinahe gescheitert. Ich hatte damals ziemlich Zoff mit den Erzieherinnen und die haben es mir mit der Beurteilung heimgezahlt. Die Schulrektorin meinte damals, dass sie noch nie eine so schlechte Beurteilung gesehen hätte. Wenn ein Kindergarten die vorzeitige Einschulung nicht befürwortet, machen die nämlich sonst nur ein Kreuz an der entsprechenden Stelle und erläutern das nicht weiter.
Da die Schulärztin sich bei der Untersuchung (im Januar) nicht sicher war, benötigte unser Sohn eine "saubere Akte", obwohl die Schule Anfang Mai uneingeschränkt für die Einschulung war und dies auch unserem Sohn gesagt hatte.
Ich würde die Vollmacht nur geben, wenn Du sicher bist, dass der Kiga Dir nicht in den Rücken fällt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vollmacht für Kindergarten

Antwort von mink am 31.01.2006, 10:59 Uhr

wen sie drauf bestehen ändere die vollmacht insoweit ab das du dazuschreibst nur im beisein mindesten eines eltern teils das läst du dir widerum schriftlich bestätigen ich in nrw kenne diese vollmacht auch nicht sie kann denke ich aber auch von nutzen sein

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.