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Geschrieben von meinereiner am 20.08.2006, 19:03 Uhr

Kosten für Übermittagbetreuung in NRW

Hallo,

weiß jemand ob die Übermittagbetreuung in den Grundschulen grundsätzlich geregelt ist?
Wenn nein, was zahlt ihr im Monat so ohne Mittagessen?

Wird nach Tagen gerechnet oder generell für den gesamten Monat?

Rechne mir gerade einen Wolf mit welcher Stundenzahl ich am günstigsten arbeiten gehen kann.

Danke für Postings
Marianne

 
2 Antworten:

Re: Kosten für Übermittagbetreuung in NRW

Antwort von Gabi am 20.08.2006, 21:23 Uhr

Hallo Marianne,
unser Sohn war jetzt zwei Jahre in der Übermittagbetreuung der Grundschule. Die Betreuung ging max. bis 15 Uhr und es gab dort kein Essen. Gekostet hat es 50 € im Monat. Seit diesem Schuljahr ist die Schule eine Offene Ganztagschule, d.h. die Betreuung geht bis 16 Uhr und es gibt Mittagessen, das aber extra abgerechnet wird. Die Kosten sind nach Einkommen gestaffelt, wir bezahlen den Höchstsatz von 100,-€ zuzüglich Mittagessen von 27,- monatlich.
Die Betreuung muss für das ganze Schuljahr "gebucht" werden, das Mittagessen wir nur an den Tagen bezahlt, wenn er auch da ist und ißt. Im Krankheitfall oder halt in den Ferien wird das Essen abbestellt.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, wenn Du noch Fragen hast, dann frag...
Gruss Gabi

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Re: Kosten für Übermittagbetreuung in NRW

Antwort von Sylvia1 am 21.08.2006, 12:54 Uhr

Hallo,

die Kosten können je nach Schule, Schulträger und/oder Betreuungsträger variieren.

Meine Tochter ist an einer städtischen Grundschule (in NRW) und die Schulbetreuung (bis 16 Uhr) wird von der AWO getragen.

Wir bezahlen jetzt 50 € pro Monat dafür (wurde gerade erhöht, letztes Schuljahr waren es noch 40 €). Das ist der normale volle Satz, den jeder bezahlt. Ich finde das sehr günstig. Extrem finanzschwache Familien können es sogar noch günstiger bekommen.

Das Mittagessen kostet extra, und zwar 2,05 € je Mahlzeit. Wenn man vorher weiß, dass ein Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Mittagessen teilnehmen wird (z. B. wegen länger dauernder Krankheit oder weil das Kind an bestimmten Wochentagen sowieso nie in die Betreuung geht und direkt nach der Schule nach Hause geht), dann kann man das Essen für diese Zeit abbestellen und braucht dann die nicht wahrgenommen Mahlzeiten auch nicht zu bezahlen. Für das Abbestellen braucht man aber ca. eine Woche Vorlaufzeit, da die Betreuung das Essen bei einem Krankenhaus bestellt, von wo das Essen geliefert wird. Bei kurzfristigen Erkrankungen (was ja der Regelfall ist, wer weiß schon, dass sein Kind nächste Woche krank sein wird) geht das also meistens gar nicht, das Essen vorher abzubestellen.

Viele Grüße,
Sylvia

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