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frage

Thema: frage

wenn ich sozusagen einen aufsatz schreibe,muss ich ja logischerweise die quellen angeben,aber darf ich trotzdem namen mit in den text einfließen lassen,wie z.b namen von zeugen??

von kaathii am 21.04.2013, 10:36



Antwort auf Beitrag von kaathii

also zwecks datenschutz.....die namen sind aber auch im internet genannt

von kaathii am 21.04.2013, 10:37



Antwort auf Beitrag von kaathii

Du könntest ja Herr M. und Frau S. schreiben. Oder du merkst am Rande an, dass du die Namen aus Datenschutzgründen geändert hast.

Mitglied inaktiv - 21.04.2013, 10:39



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also ist es nicht erlaubt?? Die namen der zeugen,sind im internet und büchern genannt

von kaathii am 21.04.2013, 10:40



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also ist es nicht erlaubt?? Die namen der zeugen,sind im internet und büchern genannt

von kaathii am 21.04.2013, 10:40



Antwort auf Beitrag von kaathii

Du musst die Quellen nennen.

von Sternenhimmel am 21.04.2013, 10:41



Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

ja,das weiß ich

von kaathii am 21.04.2013, 10:42



Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich kann dir nicht sagen, ob das erlaubt ist, oder nicht. Wenn du einen Bericht über ein z.B. Strafverfahren schreibst, dann kannst du die Namen schon nennen. Solltest du aber ein z.B. Strafverfahren als Fallbeispiel in einer Abhandlung über ein spezielles Thema nennen, sind de Zeugennamen ja nicht relevant und können geändert werden.

Mitglied inaktiv - 21.04.2013, 10:42



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ok,danke dir

von kaathii am 21.04.2013, 10:43