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frage

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kaathii

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wenn ich sozusagen einen aufsatz schreibe,muss ich ja logischerweise die quellen angeben,aber darf ich trotzdem namen mit in den text einfließen lassen,wie z.b namen von zeugen??


kaathii

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Antwort auf Beitrag von kaathii

also zwecks datenschutz.....die namen sind aber auch im internet genannt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Du könntest ja Herr M. und Frau S. schreiben. Oder du merkst am Rande an, dass du die Namen aus Datenschutzgründen geändert hast.


kaathii

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also ist es nicht erlaubt?? Die namen der zeugen,sind im internet und büchern genannt


kaathii

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also ist es nicht erlaubt?? Die namen der zeugen,sind im internet und büchern genannt


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Du musst die Quellen nennen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Ich kann dir nicht sagen, ob das erlaubt ist, oder nicht. Wenn du einen Bericht über ein z.B. Strafverfahren schreibst, dann kannst du die Namen schon nennen. Solltest du aber ein z.B. Strafverfahren als Fallbeispiel in einer Abhandlung über ein spezielles Thema nennen, sind de Zeugennamen ja nicht relevant und können geändert werden.


kaathii

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ok,danke dir