Frage: Cytomegalie

Hallo! In meiner jetzigen SS (aktuell 37. SSW) habe ich mich unbemerkt mit Ringelröteln und Cytomegalie infiziert. 10 Wochen lang war ich zu wöchentlichen zum Dopplerkontrollen in einem Krankenhaus. Das Kind entwickelt sich super und keine Auffälligkeiten konnten festgestellt werden. In Bezug auf die Infektion mit Cytomegalie wurde kein besonderes Aufhebens gemacht und gesagt man könne eh nix machen und so lange alle Kontrollen oB sind... Sicher, genau werde ich wohl erst Bescheid wissen wenn mein Kind auf der Welt ist, aber welche Auswirkungen kann die Infektion nach der Geburt evtl. auf mein Kind haben?! LG

Mitglied inaktiv - 15.08.2010, 10:34



Antwort auf: Cytomegalie

Hallo, 1. der Erreger der Ringelröteln ist das Parvovirus Typ 19. Nicht zu verwechseln mit dem Rötelnvirus, das die Röteln verursacht. Fetale Komplikationen treten hauptsächlich bei mütterlicher Infektion gegen Ende des 1. Trimenons (Schwangerschaftsdrittel) und im 2. Trimenon auf. Hierzu gehören Wassereinlagerung (in ca. 10-15 Prozent der akut infizierten Schwangeren) und in seltenen Fällen eine Fehlgeburt. Im letzten Teil der Schwangerschaft sind kaum mehr Folgen für das Kind zu erwarten. Das Intervall zwischen mütterlicher Infektion und der der kindlichen Komplikation kann zwischen 2 bis 17 Wochen variieren, beträgt aber in 80 Prozent zwei bis vier Wochen. Hatte die Schwangere Kontakt zu einer Person mit Ringelröteln, sollte bei der betroffenen Schwangeren der Titer bestimmt werden. Wenn dieser negativ ist, sollte er nach 2-4 Wochen aber noch einmal bestimmt werden, um eine zwischenzeitliche Infektion nicht zu übersehen. Für den Fall einer fehlenden Immunität gibt es gegen die Ringelröteln - anders als bei den Röteln – keine Impfung. Hat die Schwangere nachgewiesenermaßen Immunität, dann hält diese erfahrungsgemäß zeitlebens an. Im Falle einer Ansteckung der Schwangeren, sollte sie den Titer abwarten, denn der kann eine genauere Aussage über ihre Abwehrlage geben. Im Fall einer Infektion sind dann über mehrere Wochen engmaschige Ultraschallkontrollen durch einen entsprechend erfahrenen Pränataldiagnostiker sinnvoll, um zu sehen, ob es zu Wassereinlagerungen beim Kind kommt. Wichtig: es sind keine eigentlichen Fehlbildungen, wie bei der Rötelninfektion, die hervorgerufen werden, sondern .es kann beim Kind infolge der Ringelrötelninfektion zu extremer Blutarmut kommen. Dieses kann dazu führen, dass Blutübertragungen beim Ungeborenen notwendig werden. 2. Das Zytomegalievirus (ZMV) gehört zu den Herpesviren und führt nach der Erstinfektion zu einer lebenslangen latenten Infektion. Zur Reaktivierung kann es während der Schwangerschaft und bei Schwächung der zellulären Immunität (z. B. AIDS) kommen. Die Übertragung der Viren erfolgt durch sexuelle Kontakte, Tröpfcheninfektionen, Transplantationen, Muttermilch, Blut, transplazentar und perinatal. In Deutschland liegt die Durchseuchung etwa bei 50 %. Bei Immunkompetenten verlaufen die Primärinfektion und die wiederholte Infektion meist uncharakteristisch und mild und bleibt damit unerkannt. Die Diagnose einer Infektion erfolgt serologisch über die Bestimmung von IgG- und IgM-Antikörpern oder auch durch den direkten Virusnachweis. Die transplazentar erworbene kongenitale Zytomegalie ist mit etwa 1 % aller Geburten die häufigste der intrauterinen viralen Infektionen. Die perinatal (unter der Geburt) oder beim Stillen entstandenen neonatalen Infektionen verlaufen in der Regel asymptomatisch und verursachen keine bleibenden Schäden. Nach einer Erstinfektion der Schwangeren muss in etwa 40 % und nach wiederholter Infektion in unter 5 % mit einer transplazentaren (über die Plazenta) Infektion des Fetus gerechnet werden. Die infizierten Kinder zeigen in 10 % bei der Geburt Symptome wie niedriges Geburtsgewicht, Hepatosplenomegalie (vergrößerte Leber und Milz), Petechien(Hautblutungen), Thrombozytopenie (erniedrigte Blutplättchenzahl), Ikterus (Gelbsucht) und Mikrozephalie (einen zu kleinen Kopf). Diese primär symptomatischen Kinder haben eine Sterblichkeit um 30 % und entwickeln in über 90 % Spätfolgen wie Hörverlust, Mikrozephalie und eine geistige und körperliche Retardierung. Infizierte Kinder, die nach der Geburt unauffällig sind, zeigen in etwa 10 % der Fälle Spätfolgen. Die seltenen fetalen Infektionen nach erneuter Erkrankung der Schwangeren führen nach der Geburt zu keinen Komplikationen, sind aber in etwa 5 % mit Spätfolgen wie einem Hörverlust verbunden. Wirksame prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung oder Behandlung einer angeborenen Zytomegalie stehen bisher nicht zur Verfügung. Die Diagnose einer primären oder aufgefrischten Infektion während der Schwangerschaft unterbleibt fast immer, wegen des subklinischen Verlaufs. In der Praxis beschränkt sich die Diagnose einer Zytomegalieinfektion somit auf die wenigen Fälle, bei denen wegen einer verdächtigen Symptomatik der Schwangeren oder eines auffälligen sonographischen Befundes eine Serologie (Blutuntersuchung) veranlasst und eine Infektion nachgewiesen wurde. In spezialisierten Zentren kann heute durch den Virusnachweis im Fruchtwasser und den Virus- und IgM-Antikörpernachweis im fetalen Blut unter Einbeziehung der Sonographie versucht werden, eine fetale Infektion festzustellen. Deshalb sollte die weitere Diagnostik in solchen Fällen immer in Zusammenarbeit mit einem solchen Zentrum erfolgen. Aufwand und Nutzen eines allgemeinen serologischen Zytomegaliescreenings in der Schwangerschaft zur Erfassung von asymptomatischen mütterlichen Infektionen stehen nach Meinung der meisten Experten auf diesem Gebiet in keinem vernünftigen Verhältnis. Die klinische Interpretation der Serologie bezüglich des Risikos der kindlichen Gefährdung auch nach Einbeziehung der pränatalen Diagnostik bleibt schwierig und wirksame prophylaktische Maßnahmen zur Reduzierung des kindlichen Risikos stehen nicht zur Verfügung, was den Wert der pränatalen Diagnostik einschränkt Therapeutische Möglichkeiten bei einer Zytomegalieinfektion: nicht alle Behandlungsmöglichkeiten von CMV-Infektionen sind in der Schwangerschaft einsetzbar, da eine schädigende Wirkung auf das Ungeborene nicht auszuschließen ist. Die Lösung ist eine passive Immunisierung mit Immunglobulin. CMV-Immunglobulin kann während der Schwangerschaft verabreicht werden, ohne dass eine Gefährdung des Kindes besteht. Auch, wenn dieses Immunglobulin bisher nur bei transplantierten Patienten eingesetzt wurde und die europäische Aufsichtsbehörde EMEA hier gerade größere Studien zu Verträglichkeit in der Schwangerschaft testet, ist es auf Grund von Erkenntnissen, die in internationalen Fachjournalen veröffentlicht wurden, möglich, dass Schwangere, die sich nachweislich mit CMV infiziert haben, von der Immunglobulingabe profitieren. Die Behandlung zeigt, so neuere Studien und Fallberichte, sehr gute Erfolge. Es handelt sich jedoch erstens um eine im Moment noch experimentelle Therapie, die nur in entsprechenden Zentren durchgeführt wird und für deren Kostenübernahme vorher eine Einwilligung der Krankenkasse eingeholt werden muss. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.08.2010