zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Sehr geehrte Frau bader, Ich bon am 19.4.2013 Mutter geworden und mein Elterngeld läuft im März ab ! Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht recht was mir dann zusteht im November soll das zweite kind kommen ! Können sie mir da weiter helfen?? Mit freundlichen grüßen Carry

von CarryBaronin am 10.03.2014, 13:59



Antwort auf: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2014



Antwort auf: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Alles ab dem letzten Elterngeld und dem neuen Mutterschutz wird einbezogen. Arbeit = Lohn Keine Arbeit = 0€ Bis März wird durch den Lohn vor dem ersten Kind ersetzt. Die Summe dann durch 12 und davon 65% ergibt Dein neues Elterngeld + 10% Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 14:04



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Das bedeutet das mein Lohn noch angerechnet wird ?

von CarryBaronin am 10.03.2014, 15:00



Antwort auf: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Entschuldigen sie bitte aber ich glaub ich versteh das nicht ganz

von CarryBaronin am 10.03.2014, 15:03



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Wie ist denn der Plan ab jetzt ? Gehst Du arbeiten oder nicht ? Dein vorheriger Lohn wird nur genommen für Monate in denen Du jetzt Elterngeld hattest. Wenn diese in die 12 Monate der neuen Berechnung fallen. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz, auch bei diesem Baby jetzt. Daher ist es entscheidend was Du von jetzt bis zum Mutterschutz an Einkommen hast.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 15:38



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Beispiel ohne Arbeit zwischen Elterngeld und neuem Mutterschutz : April: 0€ Mai : 0€ Juni : 0€ Juli : 0€ August : 0€ September: 0€ Ab dann wohl Mutterschutz Sind 6x 0€ und somit noch 6 Monate wo das Elterngeld ersetzt wird. Nehmen wir an Du hast 2000€ netto verdient macht das 12 000 ( 6x 2000 ) geteilt durch 12 Monate, sind 1000€ pro Monat. Also bekommst Du 650€ Elterngeld plus 75€ Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 15:50



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Na so wie es momentan aussieht arbeitslosengeld da ich mich schon arbeitslos gemeldet habe und andere Aussicht hab ich im Moment leiser nicht.

von CarryBaronin am 10.03.2014, 15:51



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Also ich habe vor dem ersten Kind einen netto Satz von ca. 1000 gehabt dann jetzt 12 Monate Elterngeld

von CarryBaronin am 10.03.2014, 15:53



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Kannst Du denn Kinderbetreuung nachweisen ? Sonst gibt es kein ALG 1. Dieses zählt aber auch als 0€ weil es kein Einkommen ist sondern Lohnersatz. Bei 1100 ergibt es dann in etwa die Hälfte von dem was ich nannte, als etwa 325€ + 75 Geschwisterbonus.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 16:29



Antwort auf: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Ich selbst war zu Hause und bleibe es auch ... Meinen kleinen habe ich nirgendwo hingebracht er wird ja erst im April 1 Jahr

von CarryBaronin am 10.03.2014, 17:30



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Achso für die Arbeitslosigkeit ja da habe ich mich voll angeboten habe schwiegereltern die aufpassen würden

von CarryBaronin am 10.03.2014, 17:32



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Dann steht Dir ALG 1 auch zu. Aber wie oben gesagt, für das neue Elterngeld zählt das als 0€, weil es kein Einkommen ist.

von Sternenschnuppe am 10.03.2014, 17:57



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Kleine Korrektur: Für April bekommt sie ja noch Elterngeld, daher fällt der aus der Berechnung raus. Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.03.2014, 10:40



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Letzte Zahlung März das zählt dann für April ? Ok das heißt 8 Monate Lohn 4 Monate 0 EUR

von CarryBaronin am 11.03.2014, 16:13



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Aber streichen die mir denn nicht das ALG1 wenn ich denam mitteile das ich schwanger bin ? Davor hab ich etwas Angst

von CarryBaronin am 11.03.2014, 16:24



Antwort auf: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Solange Du dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst nicht. Schwanger ist kein Grund nicht arbeiten zu können.

von Sternenschnuppe am 11.03.2014, 16:36



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