Zuzahlung zur Haushaltshilfe bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zuzahlung zur Haushaltshilfe bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden

Guten Tag, ich musste in der 9. SSW mit Blutungen ins Krankenhaus. Die Ärzte dort haben mir bei der Entlassung Ruhe und Schonung empfohlen. Eine Schwester oder Hebamme auf der Station hat mir dann gesagt, ich hätte Anspruch auf eine Haushaltshilfe (habe eine 2,5 jährige Tochter zu Hause und mein Mann ist beruflich bis Mai im Ausland). Ich sollte mich mit meiner Krankenkasse (TK) mal in Verbindung setzen und nachfragen. Die TK hat mir am Telefon auch direkt weiter geholfen und mir die Unterlagen zugeschickt, die ich und der Gynäkologe ausfüllen mussten. Mein Gynäkologe war allerdings nach meiner Entlassung im Urlaub, so dass wir die ersten 14 Tage mühseelig mit mehreren berufstätigen Familienmitgliedern überbrückt haben (die arbeiten gottseidank im Schichtsystem). Mein Gynäkologe hat mir dann nach seiner Rückkehr für weitere 14 Tage eine Haushaltshilfe für 6 Stunden täglich "verschrieben" - wegen drohenden Abort. Diese wurde mir auch bewilligt, allerdings waren dann effektiv nur noch 3 Tage "übrig", die dann tatsächlich eine Haushaltshilfe kommen konnte. Jetzt habe ich keine Blutungen mehr und bin in der 15. SSW. Der Arzt meinte, das größte Risiko für einen Abort habe ich hinter mir. Da ich allerdings diese Schwangerschaft mit Übelkeit, Müdigkeit und Kopf-und Rückenschmerzen zu kämpfen habe, hat er mir wegen normaler Schwangerschaftsbeschwerden eine Haushaltshilfe für 4 Stunden täglich verschrieben bis 20. Mai (weil dann mein Mann nach Hause kommt). Die Krankenkasse hat diese bewilligt (also eigentlich ja der zentrale Medizinische Dienst...). Jetzt geht es um die Zuzahlung. Für die erste Bewilligung muss ich eine Zuzahlung leisten, da es sich bei drohendem Abort um Beschwerden handelt, die über das übliche Maß in der Schwangerschaft hinaus gehen (das wurde vom Arzt so auf dem Antragsformular angekreuzt). Beim zweiten Antrag hat mein Arzt allerdings eindeutig angekreuzt, dass es sich um reguläre Schwangerschaftsbeschwerden ohne Krankheitsbild handelt und diese auch genauer benannt. Die Haushaltshilfe wurde auch bewilligt (mit den reduzierten 4 Stunden) - allerdings stand in dem Schreiben, man müsse die genaue Zuzahlung noch berechnen. Aber bei regulären Schwangerschaftsbeschwerden würde eigentlich §24 des SGB5 greifen und ich wäre dann zuzahlungsbefreit. Ich hab also bei der TK nachgefragt und die haben in ihre Unterlagen geschaut und gemeint, ja das stimmt, sie geben das an den Sachbearbeiter weiter, damit er die Bewilligung anpasst. Heute bekomme ich allerdings einen Anruf von der TK, dass ich natürlich Zuzahlungen leisten müsse. Dabei beziehen sie sich auf die Diagnose aus dem ersten Antrag und der ersten Bewilligung. Die zweite Bewilligung erfolgte aber aufgrund einer ganz anderen Diagnose. Deshalb kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Ich weiß jetzt leider gar nicht mehr, wer recht hat.

von cari79 am 02.04.2014, 19:56



Antwort auf: Zuzahlung zur Haushaltshilfe bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden

Hallo, ist es ein neuer Antrag o eine Änderung? Lassen Sie sich das ganze schriftlich geben u legen dann Widerspruch ein! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2014



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