Hallo. wir sind mutter und kind. es wurde ein dna- gutachten gemacht. jetzt soll ich zur zustimmung zur beukundung zum amt. was heißt das genau? sie sagten mir, vorher wäre es nur schwebend gewesen? könnten sie mich aufklären und ist meine unterschrift wirklich noch nötig, nach dem per dna gutachten kv feststeht und er dann auch anerkannte. was ist wenn ich nicht zustimme? kann ich verweigern?
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 16:33
Antwort auf:
zustimmung
Hallo,
es geht um die amtliche Feststellung, wer der Vater ist - mit allen Rechten und Pflichen für alle Beteiligten!
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.12.2005
Antwort auf:
zustimmung
Eine gültige Vaterschaftsanerkennung steht aus der Vaterschaftserklärung des vaters und der Anerkennung der Mutter.
Habe ich hier auch zwei mal liegen :-)
Warum willst Du nicht anerkennen, er ist der Vater. Zur Not könnte das JA Deine Unterschrift evtl. richterlich ersetzen lassen, aber das würde ich Dich mal schön zahlen lassen... *teuer*
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.12.2005, 21:06
Antwort auf:
zustimmung
danke für die antwort. doch ist es mir immer noch nicht ganz klar. ich kann also nichts anderes machen, als zu unterschreiben. nur, was ändert sich dann? geht es um eintrag in geburtsurkunde? also nur um schriftlichen nachtrag? wozu das?
Mitglied inaktiv - 15.12.2005, 14:39