Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor der Entbindung meines 2. Kindes sozialversicherungspflichtig als Teilzeitangestellte und zusätzlich am Wochenende und an Feiertagen auf 400€-Basis. Die Elterngeldstelle hat mir nun den Bescheid über die Berechnung des Elterngeldes zukommen lassen, indem mein Teilzeitjob und der 400€-Job berücksichtigt wurden. Ist es korrekt, dass die Überstunden- sowie Feiertag- und Wochenendzuschläge bei der Berechnung nicht mit berücksichtigt werden? Mit freundlichen Grüßen Arwen
von Arwen- am 18.06.2012, 21:47