Ich hab ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich schwer gemobbt wurde in meiner Firma. Es ist so dass ich aber noch einen 400 € Job nebenher hab. Darf ich den immer noch ausüben oder nicht?? Ist auch eine Tätigkeit im Büro, wie bei meinem Vollzeitjob auch.
Grüße Jeanne
Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 09:32
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Zum Beschäftigungsverbot
Hallo,
nur, wenn der FA Ihnen das ausdrücklich gestattet (am besten schriftlich)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2009
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Zum Beschäftigungsverbot
Darf ich dich fragen von wem du ein Beschäftigungsverbot bekommen hast? Ich hatte nämlich genau das selbe Problem aber meine FÄ wollte mir dafür kein BV geben und ich sollte mich an sone Behörde wenden wo meine Chefin richtig Probleme bekommen hätte was ich auch nicht wollte???
Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 10:35
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Zum Beschäftigungsverbot
Ich hatte auch so meine Probleme. Meine FÄ wollte mir das auch nicht aussprechen, war bei Profamilia, bei meiner Krankenversicherung, auf dem Regierungspräsidium usw... nichts hat geholfen. Nach langem hin und her, war ich nur noch am Boden dann bin ich zu einer Psychologin, die dann einen Bericht an meine FÄ geschrieben hat, dass es unmöglich ist für mich dort weiter zu arbeiten und dann ging es ganz schnell, dass meine FÄ mir ein BV ausgestellt hat. War aber echt ein harter Weg!
Grüße Jeanne
Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 10:43
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Zum Beschäftigungsverbot
Also, ich dachte damals dass ich meinen 400Euro Job noch ausüben darf aber dann riet mir mein FA ich solle, den auch lassen, denn er hat nichts darüber gefunden, dass ich für eine Arbeitstelle ein Beschäftigungsverbot bekomme und für die andere nicht. Und bevor es Ärger gibt, hab ich es dann auch gelassen. Ich glaub dafür gibt es kein geschriebenes Gesetz, denn niemand kannte sich damit aus.
Mitglied inaktiv - 18.11.2009, 14:58
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Zum Beschäftigungsverbot
Dankeschön!!!
Grüße Jeanne
Mitglied inaktiv - 19.11.2009, 14:32