Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, ich stelle meine Frage nocheinmal neu. Ich hatte sie ja zweimal gefragt ob meine Zulage, die leider nur mündl. vereinbart wurde, auch in meinem Beschäftigungsverbot gezahlt werden muss. Mein Arbeitgeber sagt nein. Sie sagten zweimal das dies doch sein soll. Deshalb habe ich nocheinmal nachgefragt. Nun kam eine Antwort von meinem Arbeitgeber: Herr .... und ich haben über die Poolzulage gesprochen. Die Poolzulage ist, wie ich dir bereits gesagt habe ein besonderes Steuerungsinstrument für den Chefarzt für „zusätzliche und individuelle Leistungen“ der jeweiligen Mitarbeiter und stellt eine rein freiwillige Zuwendung des Chefarztes dar. Er kann diese nach seinem Ermessen variabel für seine Mitarbeiter einsetzen. Hier noch ein paar Info´s zu der Vereinbarung. Ich bekomme diese Leistung von diesem Chef seit 10 Jahren und zwar monatlich auch im Krankheitsfall der in den 10 Jahren schon zwei mal vorgekommen ist. Einmal war ich leider über die 6 Wochen und einmal war ich 4 Wochen krank nach einer Op. Ich habe sie immer über meinen Gehaltszettel steuerpflichtig bekommen. Wäre ich nicht ins Beschäftigungsverbot gegangen hätte ich das Geld ja auch weiter gezahlt bekommen bis zum Mutterschutz. Es tut mir leid das ich schon wieder auf Sie zu komme. Bin leider sehr ratlos im Moment weil ich das Geld halt mit einkalkuliert habe und auch eigentlich benötige. Ich müsste dann wohl doch einen Anwalt einschalten welches mir sehr unangenehm wäre weil ich ein gutes Verhältniss zu meinem Arbeitgeber und meiner Arbeitsstelle habe.

von PUSCHL0102 am 19.02.2018, 09:57



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn Sie diese Beträge schon regelmäßig seit zehn Jahren bekommen, dann ist das durch das arbeitsrechtliche Gewohnheitsrecht so, als stünde es im Vertrag. Nach meinem Dafürhalten besteht ein Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2018



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Frau Bader ist doch auch ein Anwalt, du hast also schon anwaltliche Beratung eingeholt. Du solltest dich entscheiden: entweder Rechtsbeistand einschalten oder eben mit dem zufrieden sein, was dein AG dir freiwillig gewährt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 10:22



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

und wenn er jetzt diese zulage jemand anderst gibt, was er darf, da kein vertarg drüber existiert, dann ist das so. das zählt auch nicht zum lohn. wie schon unten geschrieben. im bv bekommst du lohn was du ohne bv bekommst. aber die zulage kann entfallen da die ja nicht vertraglich vereinbart ist

von mellomania am 19.02.2018, 12:43



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Ja uriah das weiss ich das sie Anwältin ist. Ich hatte nur das Gefühl ich habe nicht ganz erklärt wie meine Zulage zu Stande kommt. Wenn sie jetzt bei ihrer Meinung bleibt suche ich noch mal ein vernünftiges Gespräch mit meinem Arbeitgeber persönlich uns sonst muss ich den Weg zum Anwalt gehen. Darüber wäre ich sehr sehr trauchig. Sorry das ich hier drei mal geschrieben habe. Es ist leider schon ein grosser Problem für mich.

von PUSCHL0102 am 19.02.2018, 12:48



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

das kann ich gut verstehen wenn man das jahrelang bekommt. ich hätte aber auf eine vertragliche vereinbarung bestanden bzw. meine finanzen so gelegt, dass es ein zubrot ist ,dir aber nicht wirklich fehlt wenns weg ist. du rechnest seit vielen jahren damit und hast dich dran gewöhnt... der AG schreibt ja aber dass er diese zulage jederzeit jemandem geben kann wenn ich das richtig verstanden habe und dieser ast war immer kurz vor dem abbrechen...am besten redest du nochaml mit ihm...

von mellomania am 19.02.2018, 13:19



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Ja ich werde darauf verzichten wenn es mir nicht zusteht. Aber da Frau Bader bisher schrieb das es mir zusteht möchte ich es auch noch weiter verfolgen. Niemand anderes bekommt das Geld zur Zeit. Ich bin seit Jahren meinem Arbeitgeber immer entgegengekommen. Habe viele viele hundert Stunden unentgeltlich gearbeitet weil ich ja eine Zulage bekomme. Jetzt wäre ich schon arg enttäuscht es nicht zu bekommen da ich von meiner Zulage einen Kredit abzahle und damit rechne. Natürlich würde mir soetwas wie mündliche Absprache nie wieder passieren. Man lernt ja aus Problemen. Hoffe einfach darauf das es mir doch zusteht und halt dann auf gegenseitiges entgegenkommen. Ein wenig Menschen vertrauen habe ich schon aber zu wissen das es mir zusteht wäre für mein Gespräch schon schöner.

von PUSCHL0102 am 19.02.2018, 13:38



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Also ich bin nicht der Meinung, dass es dir zusteht...wie die anderen beiden schon sagen, es gibt keinen Vertrag etc darüber und ist NUR eine Zulage, kein LOHN. Selbst wenn du deinem AG immer entgegengekommen bist...um es mal hart zu sagen, wen interessiert das, ihn glaube ich nicht, er hat es angenommen und gut. Und nun kann er ja mit deinem entgegenkommen und mehrere über-Std arbeiten nicht rechnen..drum auch sein Recht, die Zulage zu streichen. Und mal ehrlich...ich kann doch sowas nicht einrechnen, um einen Kredit abzuzahlen...das finde ich persönlich Schon sehr naiv...auch wenn man es Jahre bekommen hat.

von Patte78 am 19.02.2018, 21:20



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin kein Anwalt, aber ich gehe im Gegensatz zu den meisten anderen hier davon aus, dass du Anspruch darauf hast. Durch das BV darf man keinen finanziellen Nachteile haben. Auch wenn die anderen sich darauf beziehen, dass das nicht vertraglich vereinbart ist, gibt es so was wie das Gewohnheitsrecht. Auch Mitarbeiter, die überhaupt keinen Vertrag haben, aber schon längere Zeit beim Arbeitgeber gearbeitet haben, müssen im BV bezahlt werden. Weiß dein Arbeitgeber, dass das Geld über die Umlage von der Krankenkasse erstattet wird. Hast du schon Mal mit der Krankenkasse gesprochen? Evtl. können die das mit dem Arbeitgeber klären. LG luvi

von luvi am 19.02.2018, 22:37



Antwort auf: Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die Hilfe von allen. Ich weiss nun was ich machen muss.

von PUSCHL0102 am 20.02.2018, 10:44



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Zulage während des Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Angestellte und bin seit Januar schwanger. Seit Mitte April bin ich in einem individuellen Beschäftigungsverbot. Letzten Monat erhielt ich eine Nebenabrede zu meinem Arbeitsvertrag, da uns eine lang versprochene persönliche Zulage nach TV-L 16 (5) gewährt wurde (für den Zeitraum 1.1.22 -31...


Zulage während Beschäftigungsverbot widerrufen

Hallo, ich befinde mich seit Mitte Dezember im ärztlich auferlegten Beschäftigungsverbot. Ich habe von meinem Arbeitgeber eine befristete Zulage für Mehraufgaben erhalten (Standortbetreuung). Die Zulage hat er jetzt ab dem 01. Januar 2024 widerrufen. Ist das rechtens so? Vielen Dank!


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...