Frage:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Liebe Frau Bader,
ich stelle meine Frage nocheinmal neu. Ich hatte sie ja zweimal gefragt ob meine Zulage, die leider nur mündl. vereinbart wurde, auch in meinem Beschäftigungsverbot gezahlt werden muss. Mein Arbeitgeber sagt nein. Sie sagten zweimal das dies doch sein soll. Deshalb habe ich nocheinmal nachgefragt. Nun kam eine Antwort von meinem Arbeitgeber:
Herr .... und ich haben über die Poolzulage gesprochen. Die Poolzulage ist, wie ich dir bereits gesagt habe ein besonderes Steuerungsinstrument für den Chefarzt für „zusätzliche und individuelle Leistungen“ der jeweiligen Mitarbeiter und stellt eine rein freiwillige Zuwendung des Chefarztes dar. Er kann diese nach seinem Ermessen variabel für seine Mitarbeiter einsetzen.
Hier noch ein paar Info´s zu der Vereinbarung.
Ich bekomme diese Leistung von diesem Chef seit 10 Jahren und zwar monatlich auch im Krankheitsfall der in den 10 Jahren schon zwei mal vorgekommen ist. Einmal war ich leider über die 6 Wochen und einmal war ich 4 Wochen krank nach einer Op. Ich habe sie immer über meinen Gehaltszettel steuerpflichtig bekommen.
Wäre ich nicht ins Beschäftigungsverbot gegangen hätte ich das Geld ja auch weiter gezahlt bekommen bis zum Mutterschutz.
Es tut mir leid das ich schon wieder auf Sie zu komme. Bin leider sehr ratlos im Moment weil ich das Geld halt mit einkalkuliert habe und auch eigentlich benötige. Ich müsste dann wohl doch einen Anwalt einschalten welches mir sehr unangenehm wäre weil ich ein gutes Verhältniss zu meinem Arbeitgeber und meiner Arbeitsstelle habe.
von
PUSCHL0102
am 19.02.2018, 09:57
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn Sie diese Beträge schon regelmäßig seit zehn Jahren bekommen, dann ist das durch das arbeitsrechtliche Gewohnheitsrecht so, als stünde es im Vertrag. Nach meinem Dafürhalten besteht ein Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Frau Bader ist doch auch ein Anwalt, du hast also schon anwaltliche Beratung eingeholt.
Du solltest dich entscheiden: entweder Rechtsbeistand einschalten oder eben mit dem zufrieden sein, was dein AG dir freiwillig gewährt.
Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 10:22
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Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
und wenn er jetzt diese zulage jemand anderst gibt, was er darf, da kein vertarg drüber existiert, dann ist das so. das zählt auch nicht zum lohn. wie schon unten geschrieben. im bv bekommst du lohn was du ohne bv bekommst. aber die zulage kann entfallen da die ja nicht vertraglich vereinbart ist
von
mellomania
am 19.02.2018, 12:43
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Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Ja uriah das weiss ich das sie Anwältin ist. Ich hatte nur das Gefühl ich habe nicht ganz erklärt wie meine Zulage zu Stande kommt. Wenn sie jetzt bei ihrer Meinung bleibt suche ich noch mal ein vernünftiges Gespräch mit meinem Arbeitgeber persönlich uns sonst muss ich den Weg zum Anwalt gehen. Darüber wäre ich sehr sehr trauchig. Sorry das ich hier drei mal geschrieben habe. Es ist leider schon ein grosser Problem für mich.
von
PUSCHL0102
am 19.02.2018, 12:48
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Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
das kann ich gut verstehen wenn man das jahrelang bekommt. ich hätte aber auf eine vertragliche vereinbarung bestanden bzw. meine finanzen so gelegt, dass es ein zubrot ist ,dir aber nicht wirklich fehlt wenns weg ist. du rechnest seit vielen jahren damit und hast dich dran gewöhnt...
der AG schreibt ja aber dass er diese zulage jederzeit jemandem geben kann wenn ich das richtig verstanden habe und dieser ast war immer kurz vor dem abbrechen...am besten redest du nochaml mit ihm...
von
mellomania
am 19.02.2018, 13:19
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Ja ich werde darauf verzichten wenn es mir nicht zusteht. Aber da Frau Bader bisher schrieb das es mir zusteht möchte ich es auch noch weiter verfolgen. Niemand anderes bekommt das Geld zur Zeit. Ich bin seit Jahren meinem Arbeitgeber immer entgegengekommen. Habe viele viele hundert Stunden unentgeltlich gearbeitet weil ich ja eine Zulage bekomme. Jetzt wäre ich schon arg enttäuscht es nicht zu bekommen da ich von meiner Zulage einen Kredit abzahle und damit rechne. Natürlich würde mir soetwas wie mündliche Absprache nie wieder passieren. Man lernt ja aus Problemen. Hoffe einfach darauf das es mir doch zusteht und halt dann auf gegenseitiges entgegenkommen. Ein wenig Menschen vertrauen habe ich schon aber zu wissen das es mir zusteht wäre für mein Gespräch schon schöner.
von
PUSCHL0102
am 19.02.2018, 13:38
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Also ich bin nicht der Meinung, dass es dir zusteht...wie die anderen beiden schon sagen, es gibt keinen Vertrag etc darüber und ist NUR eine Zulage, kein LOHN.
Selbst wenn du deinem AG immer entgegengekommen bist...um es mal hart zu sagen, wen interessiert das, ihn glaube ich nicht, er hat es angenommen und gut. Und nun kann er ja mit deinem entgegenkommen und mehrere über-Std arbeiten nicht rechnen..drum auch sein Recht, die Zulage zu streichen.
Und mal ehrlich...ich kann doch sowas nicht einrechnen, um einen Kredit abzuzahlen...das finde ich persönlich Schon sehr naiv...auch wenn man es Jahre bekommen hat.
von
Patte78
am 19.02.2018, 21:20
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ich bin kein Anwalt, aber ich gehe im Gegensatz zu den meisten anderen hier davon aus, dass du Anspruch darauf hast.
Durch das BV darf man keinen finanziellen Nachteile haben.
Auch wenn die anderen sich darauf beziehen, dass das nicht vertraglich vereinbart ist, gibt es so was wie das Gewohnheitsrecht. Auch Mitarbeiter, die überhaupt keinen Vertrag haben, aber schon längere Zeit beim Arbeitgeber gearbeitet haben, müssen im BV bezahlt werden.
Weiß dein Arbeitgeber, dass das Geld über die Umlage von der Krankenkasse erstattet wird.
Hast du schon Mal mit der Krankenkasse gesprochen? Evtl. können die das mit dem Arbeitgeber klären.
LG luvi
von
luvi
am 19.02.2018, 22:37
Antwort auf:
Zulage bzw. Poolzahlung im ind. Beschäftigungsverbot
Vielen Dank für die Hilfe von allen. Ich weiss nun was ich machen muss.
von
PUSCHL0102
am 20.02.2018, 10:44