Hallo!I
Ich werde nach meiner Erziehungszeit meine Beschäftigung bei meinem alten AG nicht weiterführen, dass steht fest, ich weiß nur noch nicht, ob er mir kündigt oder ob ich das meinerseits tun werde. Jedenfalls würde ich deshalb gerne 1 Jahr Elterngeld, bei meinem AG jedoch 2 Jahre Elternzeit beantragen (für das 2. Jahr hätte ich ne TZ-Stelle). Geht das auch? Oder muß, wenn ich 1 Jahr Elterngeld bei der zuständigen Stelle beantrage, die Elternzeit mit diesem Bezugszeitraum übereinstimmen?
Vielen Dank, ohno
Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 15:19
Antwort auf:
Zeitraum Erziehungszeit = Elterngeld?
Hallo,
Sie können bis zu 3 Jahre EZ beantragen, ganz unabhängig vom EG
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.08.2010
Antwort auf:
Zeitraum Erziehungszeit = Elterngeld?
Für die Elterngeldstelle ist das egal.
Dort bekommst du das eine Jahr Elterngeld. Zwar wirst du im Antrag nach deiner Elternzeit gefragt, aber relevant ist da deine Anmeldung bei deinem AG.
Hab ich dich richtig verstanden, dass du das erste Jahr komplett zuhause bleiben willst, aber im zweiten Jahr wieder auf Teilzeit arbeiten?
Bei deinem jetzigen AG oder bei einem anderen?
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 20:26