Sehr geehrte Frau Bader!
Ich bin Beamtin und habe zusätzlich einen Minijob im Familienbetrieb.
Ich bin schwanger mit meinem 2. Kind und es steht ein Beschäftigungsverbot im Raum, so dass die Einkünfte aus dem Minijob ja ersatzlos wegfallen. Oder gibt es dafür auch Ersatzleistungen?
Jedenfalls steht im Elterngeldantrag ja, dass sich der Berechnungszeitraum nach hinten verschiebt, wenn die Einkünfte sich durch schwangerschaftsbedingte Krankheit verringern. Auf Nachfrage bei der Elterngeldstelle erklärte mir die Sachbearbeiterin, das würde für den zusätzlichen Minijob nicht gelten, da ich mein Basisgehalt ja weiterhin bekomme.
Aber dennoch verringert sich mein Einkommen ja um ganze 400€! Zählt das wirklich nicht?
Oder darf ich vielleicht quasi im eigenen Ermessen trotzdem den Minijob ausführen?
Irgendwie kommt mir das doch ungerecht vor...
Herzlichen Dank im Voraus!
Viele Grüße
von
elli2815
am 17.03.2016, 10:40
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Hallo,
Sie bekommen auch bei einem Minijob den Lohn im BV weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2016
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Auch im Minijob greift das BV. Je nachdem weswegen ausgestellt.
Umlage 2, führt Euer Betrieb da was ab ? Dann übernimmt die Krankenkasse das.
Ist der Minijob nicht gefährlich und machbar, dann arbeitest Du weiter.
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2016, 10:56
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Und der AG holt es sich über die U2 bei der KK wieder. Somit auch kein Verlust beim EG.
von
ALF0709
am 17.03.2016, 10:57
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Die U1 bis 30 Vollzeitbeschäftigte
von
ALF0709
am 17.03.2016, 10:58
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Wieder was gelernt, danke.
Was ist die U1 ?
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2016, 11:15
Antwort auf:
Zählt zusätzlicher Minijob als Einkommensminderung bei Beschäftigungsverbot?
Und da sind nur Kleinbetriebe bis 30 Vollzeitbeschäftige von betroffen.
von
ALF0709
am 17.03.2016, 14:26