Frage: Wohngeld

Hallo Anbei eine wichtige Frage: Ich bin alleinerziehend und lebe mit meinen drei Kindern in einer eigenen Wohnung (aber im selben Haus wie der KV, der auch als Mieter dort wohnt, es gibt drei Wohnungsbesitzer, die die drei Wohnungen an drei versch. Parteien vermietet haben). Nun folgendes Problem: Ich habe Wohngeld beantragt und seit dem letzten Jahr auch bekommen. Nun kam bei der Antragsverlängerung eine Prüfungskommission, und hat behauptet, ich habe keinen Anspruch, da ich angeblich in einem "eheähnlichen Verhältnis" mit dem KV lebe (!) dies ist nicht der Fall, wir haben 2 Mietverträge, er sieht die Kinder regulär und jeder hat seine Wohnung in eben dem gleichen Haus. Allerdings haben die Prüfer sich gar nicht erst meine Küche angesehen und behauptet, ich besäße "keinen eigenen Haushalt" (weil alle Lebensmittel/Getränke etc, ja in der Küche sind!!!!) Und zu wenig Kleider habe ich in deren Augen auch, aber ich studiere, und da hat man eben nichts, wenn man drei Kinder hat und obendrein seit 2 Monaten kein Wohngeld mehr bekommt!!!!! Kann ich da irgendwas machen, werden die das nochmal prüfen und die Küche ansehen??????? ich habe wie gesagt eine, die haben sie sich aber nicht angeschaut...????? Danke im Voraus, angry.

Mitglied inaktiv - 12.11.2008, 14:05



Antwort auf: Wohngeld

Hallo, wenn Sie das schriftl. bekommen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 4 Wo. WIDERSPRUCH einlegen. Erklären Sie in diesem genau, warum man Ihnen Unrecht getan hat. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2008



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