Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz endet zusammen mit meinem befristeten Vertrag (Mai 2014), der aufrgund der Schwangerschaft nicht verlängert wird. Nun sind wir uns unsicher, wo wir und überhaupt Elterngeld beantragen. Mir ist bewusst, dass ich mich bis spätestens drei Monate zuvor arbeitssuchend melden muss. Bekomme ich dann auch in der dazugehörigen Agentur für Arbeit weitere Informationen bzw. dort die Anträge? Wir sind uns unsicher, wo wir ab dem Zeitraum "für mich" Geld herbeziehen - für die zwei Jahre EZeit. Seit dem Entlassen meiner Ausbildung ist es das erste Mal, dass ich "arbeitssuchend/arbeitslos" sein werde. Alles sehr neu. Mein Mann hat mir auch aus unserer Gemeindestelle einen EGeldAntrag mitgebracht - müssen wir diesen noch ausfüllen, wenn ich nicht mehr angestellt sein werde? Wir bedanken uns bereits im Vorraus für Ihre Antwort. Grüße

von Balilu am 24.09.2013, 14:34



Antwort auf: Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

Hallo, wenn Sie kein Arbeitgeber haben, gehen Sie nicht wirklichen Elternzeit, sondern lassen sich vom Arbeitsamt freistellen. In dieser Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld 1. Dies, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Dennoch können Sie, ermittelt aus dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen. Nach der Elternzeit können Sie das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld 1 erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2013



Antwort auf: Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

Elterngeld wird NIE beim AG beantragt, da meldet man nur die Elternzeit an. Elterngeld dagegen bei der Elterngeldkasse. Bei uns hier vor Ort ist die beim Jugendamt ansässig, mußte halt bei euch fragen. Und ob Du einen AG hast oder nicht ist für Elterngeld nebensächlich. Man hat ein Anrecht auf den ca 67% des durchschnittlichen Einkomens der letzten 12 Monate, mind. aber auf 300 € bzw höchstens auf 1800 €. Bei voller Auszahlung innerhalb der ersten 12/14 Monate. verdoppelt sich der Auszahlungszeitraum, dann bekommt man entsprechend die Hälfte pro Monat ausgezahlt. Entgültig stellen könnt ihr den Elterngeldantrag erst nach der Geburt, vorher aber soweit vorbereiten.

Mitglied inaktiv - 24.09.2013, 18:23



Antwort auf: Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

Hi, dir müsste Alg1 zu stehen. Natürlich bekommst du Elterngeld, das berechnet sich nach deinem bisherigen Lohn. Das wird der richtige Antrag sein, den dein Mann mitgebracht hat, meiner Meinung nach, gibt's da nur einen ! Bei Alg2 wird dir das Elterngeld nicht angerechnet. Lg

von mirico11 am 24.09.2013, 19:45



Antwort auf: Woher bzw. überhaupt Elterngeld beantragen, wenn Vertrag mit Ende MuSchu endet?

Wenn man vorher nicht gearbeitet hat alles ( da kein Lohn auch kein Lohnausfall ), wenn man vorher gearbeitet hat bleiben die 300€ anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet. Zur Frage : Dir steht Elterngeld zu ein Jahr , 67% von Deinem Netto für ein Jahr. Danach meldest Du Dich zeitig arbeitslos, und wenn Du Kinderbetreuung für mindestens 15 Stunden die Woche nachweisen kannst, dann kannst Du dann ALG1 bekommen. Elternzeit hast Du nicht, da Du keinen AG mehr hast. Willst Du länger bei Eurem Kind sein, dann musst Du Dich nach dem Elterngeld bei Deinem Mann familienversichern. Müsst ihr halt gucken, ob das finanziell ausreicht. In erster Linie ist Dein Mann für Dich und das Kind zuständig.

von Sternenschnuppe am 24.09.2013, 20:47



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