Hallo Frau Bader, im Februar 2013 hat mein AG Insolvenz angemeldet. Ich bin seit dem 07.03.2013 im Mutterschutz (ungekündigt). Mein Gehalt für Januar, Februar und die erste Woche im März wird vom Arbeitsamt (Insolvenzgeld) bezahlt. Meine Krankenkasse übernimmt den Arbeitgeberzuschuss vom 08.03.2013 bis zum 14.06.2013. Mutterschaftsgeld bleibt von der Insolvenz nicht betroffen. Vom April 2013-April 2014 möchte ich gerne Elterngeld beantragen. Habe ich irgendwelche Nachteile zu erwarten? Oder wird das Insolvenzgeld wie das normale Gehalt bei der Berechnung berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen
von Lydi77 am 11.03.2013, 15:04