Hallo nochmal, ich habe noch eine Frage bezüglich des Elterngeldantrages. Am 02.02 endet mein Mutterschutz. Ich beantrage also Elterngeld ab dem dritten Lebensmonat, der dann im Februar beginnt? Und Elterngeld wird doch jeweils zum Geburtstermin ausgezahlt? Also wenn mein Baby am 08.12. zur Welt kommt, wird immer am 08. des Monats für den jeweiligen Monat gezahlt? Dann wäre der letzte Bezug am 08.11 für den 12. Lebensmonat? D.h. aber auch im Umkehrschluss, wenn ich ab Dezember 18 arbeiten sollte und mein Gehalt erst Ende des Monats rückwirkend ausgezahlt bekomme, dass ich den Dezember überbrücken muss? Wenn ich im November schon meine 4 Wochen Resturlaub nehmen würde, um das zu umgehen, würde es ja wahrscheinlich wieder ans Elterngeld angerechnet werden? Vielen Dank.
von Sheila91 am 16.10.2017, 12:37