Hallo!
Ich habe noch 1 Jahr Erziehungszeit.
Jetzt habe ich e. Minijob auf 400€ Basis angenommen (Einwilligung v AG liegt vor!). Ich arbeite 3 Vormittage/Wo 3 Std.
Wieviel Urlaub stehen mir zu?
Und, wenn ich i Aug 2011 wieder i alten Job arbeiten gehe, wann muss ich kündigen i. Minojob? Im Vertrag steht nichts richtiges drin.
Danke.
Vg
Mitglied inaktiv - 04.01.2011, 01:24
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch i. Minijob?
Hallo,
auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche mind 24 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr haben.
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Vertrag oder Gesetz - dann gilt:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2011
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch i. Minijob?
Laut Minijob-Zentrale hast du Anspruch auf soviele Urlaubstage, dass du auf 4 Wochen Urlaub kommst. Bei drei Tagen in der Woche brauchst du also 12 Tage Urlaub.
(www.minijob-zentrale.de/nn_10678/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/02__Urlaub/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Soweit im Arbeitsvertrag keine andere Regelung getroffen wurde, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.
(www.minijob-zentrale.de/nn_179648/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/07__K_C3_BCndigung/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 04.01.2011, 08:29
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch i. Minijob?
steht im vertrag dein urlaubsanspruch drin?
vorsicht, recht haben und recht bekommen sind verschiedene paar schuh.
die gängige praxis unterscheidet sich bei minijobs schwer, was krankheit und urlaub angeht.....
würde erst mal anfragen oder die anderen ma interviewen....
Mitglied inaktiv - 04.01.2011, 11:04