Hallo,
es ist ja unbestritten sehr schön das es so ist, aber kann mir mal jemamd eklären WIESO man einen Urlaubsanspruch für eine Zeit hat, in der man sowieso schon von der Arbeit freigestellt ist?
Ich versteh es doch richtig, das man für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Urlaubsanspruch hat?
Danke für die Aufklärung,
Simone
Mitglied inaktiv - 12.10.2007, 11:24
Antwort auf:
wieso Urlaubsanspruch während Muschu
Hallo,
damit der Mutter durch das BV kein Nachteil entsteht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2007
Antwort auf:
wieso Urlaubsanspruch während Muschu
Ganz "einfach":
Nur weil eine werdende Mutter vom Gesetzgeber "gezwungen" wird, Zuhause bleiben zu müssen, darf man sie nicht im Erwerb von Urlaubsansprüchen benachteiligen.
Mutterschutz ist kein Urlaub, sondern eine Schutzfrist der körperlichen Gesundheit.
Und. im normalen Jahres-Erholungsurlaub erwirbt man ja auch wieder neuen Urlaubsanspruch :-)
... immerhin haben Mütter keinen Sonderurlaubsanspruch zur Geburt des Kindes wie die meisten Väter :-)))
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 12.10.2007, 13:17