Halle Frau Bader, ich bin seit 5 Schwangerschaftswoche bis jetzt für 4 Wochen krankgeschrieben. Da es mir sehr schlecht geht, werde ich nicht mehr arbeiten gehe bis Mutterschutz. Meine Frage ist, was wäre dann günstig für mich nach 6 Wochen Krankschreiben, Krankengeld oder Beschäftigungsverbot? Wie wird Krankengeld und BV für Elterngeld angerechnet, wenn die Krankheit nur durch SS bedingt ist? Wie bekomme ich voll angerechnetes Elterngeld, von der 12 Monaten wo ich noch gearbeitet habe? Danke schön LG Xin Purr
von lisalin am 27.06.2017, 15:59