wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

hallo frau bader, ich bin zwillingsmutter, habe mir in der schwangerschaft beim warten an der kasse das sprunggelenk gebrochen und wurde operiert und länger krankgeschrieben, dann wegen der schwangerschaft erneut krankgeschrieben ich habe ein problem mit der elterngeldstelle, da sie mir die krankzeit wegen des sprunggelenks abziehen und ich dadurch hohe abzüge im elterngeld bekomme ich bin zwar wegen meines sprunggelenkbruchs und den folgen krankgeschrieben worden, aber dass ich mir das bein gebrochen habe liegt an meiner zwillingsschwangerschaft die menschen beim amt verfahren nach schema f und sind starr. was würden sie raten? mein widerspruchsschreiben werde aufsetzen, bin mir aber sicher, dass sie mir das abschmettern werden bundesministerium kontaktieren? gibt es härtefall-behandlungen? Anwalt einschalten? meinen gynäkologen ansprechen, ob er mir eine bescheinigung ausschreiben kann, dass der bruch wegen der schwangerschaft passiert sein muss?

Mitglied inaktiv - 30.12.2010, 11:01



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

Hallo, einen Kausalzusammenhang zwischen Bruch und SchwS werden Sie nicht nachweisen können Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2011



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

hallo wieso ist der bruch durch die ss zustande gekommen? meinßt du wegen dem gewicht? das kann man sicher nicht genau bestimmen,denn ein sprunggelenk bricht auch so mal eben schnell wenn man blöd fällt. warst du denn lang krankgeschrieben wegen des bruchs? und wie lang wegen der ss. eigentlich dürfen die zeiten nicht zusammen gerchnet werden,da es unterschiedliche gründe der erkrankungen sind! ich war z.b. wegen der ss 8 wochen vor dem muschu krankgeschrieben,hab somit krankengeld bezogen. aber das wurde bei der eg-berechnung nicht reingerechnet,da es sich nur um 2 wochen gehandelt hat!

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 08:20



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

hi, danke, dass du dich meldest! ich war über 2 monate wegen des bruchs krankgeschrieben, danach direkt wegen der ss 4 wochen vorm muschu. ich hab mir das sprungelenk beim an der kasse schlange stehen gebrochen, bin nur ausgerutscht. das wäre vorher, vor den hormonbomben so nicht passiert. bei dir verstehe ich das mit den 8 wochen und 2 wochen nicht. wie war das?

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 09:32



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

ich glaube schon das du den broch auch ohne ss bekommen hättest! ich war 8 wochen vor dem muschu krankgeschrieben,nach 6 wochen bekommt man ja nicht den lohn weiter sondern krankengeld von der kk und das wird eigentlich bei der eg berechnung mit eingerechnet. krankengeld ist aber geringer als der lohn deshalb kann sich das eg reduzieren! ich würd da nochmal anrufen und das klären!

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:22



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

Hallo Ich denke da hast Du gar keine Chancen. Elterngeld sind aktuell noch 67% von den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Du hast Krankengeld bezogen, das zieht den Schnitt runter. Kannst Du nachweisen, dass Du Dir was gebrochen hast weil Du schwanger warst und dies unschwanger nicht passiert wäre? Ist super ärgerlich, keine Frage, würde mich auch ärgern, aber ist einach doof gelaufen.

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 11:41



Antwort auf: wie stehen meine chancen (EG, Krankmeldung, Bemessung)

hallo wie ich denke (und auch weiß) werden die krankheitswochen wärend der ss nicht mit angerechnet ! elterngeld wird aus den letzten 12 monaten der schnitt genommen und dann 67% ab dem 01.01.2011 dann noch 65% ! bist du in den 12 monaten krank gewesen dann wird dir diese zeit nicht angerechnet ! dann wird über die 12 monate hinnaus geschaut ! das heißt bis du z.b. in den 12 monaten 2 monate krank gewesen werden diese 2 nicht gewertet ! sondern dann werden monat 13 und 14 vor dem mutterschutz genommen ! hoffe damit konnte ich helfen

Mitglied inaktiv - 31.12.2010, 18:32



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