Sehr geehrte Frau Bader,
Ich sitze gerade vor dem Antrag zum Elterngeld.
Folgende Fakten:
Unser Sohn wurde am 16.04.2014 zu früh geboren (errechneter Entbindungstermin war der 04.05.2014).
Mir wird bis zum 29.06 Mutterschaftsgeld gezahlt (Krankenkassenanteil + Arbeitgeberanteil).
Am 30.06.2014 fange ich wieder an zu arbeiten.
Mein Mann bleibt zur Betreuung unseres Sohnes zu Hause.
Ab Zeitpunkt der Geburt möchte er Elterngeld beziehen.
Nun meine Frage, stehen ihm 9 oder 11 Monate Elterngeld zu?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Nicole
von
qCollie
am 26.04.2014, 18:05
Antwort auf:
Wie errechne ich die Bezugsmonate vom Elterngeld?
Hallo,
14 Monate minus die, in denen Sie MG bekommen haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2014
Antwort auf:
Wie errechne ich die Bezugsmonate vom Elterngeld?
12. Du nimmst ja gar keine, beziehungsweise maximal durch den verlängerten Mutterschutz 3, dann bleiben ihm 11.
Auf keinen Fall nur 9 :-)
An Eurer Stelle beantragt die 12 für ihn, für Dich gar nicht, nimmst ja keine Elternzeit.
Wegkürzen können sie mit Begründung immernoch.
von
Sternenschnuppe
am 26.04.2014, 18:40
Antwort auf:
Wie errechne ich die Bezugsmonate vom Elterngeld?
Wenn du ab Mutterschutzende wieder Vollzeit arbeiten gehst und man den dritten Lebensmonat voll dir zuschreiben will...
ich habe schon ein Urteil gelesen, wonach in diesem Fall das Elterngeld für den LM 3 taggenau berechnet und zwischen den Eltern aufgeteilt werden muss. Weil die Mutter durch die Vollzeittätigkeit gar keinen Anspruch mehr auf Elterngeld ab Mutterschutzende hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.04.2014, 00:03