Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage, auf die ich leider in keiner Broschüre und im ganzen Internet keine Antwort finde: Ich arbeite im Medienbereich und werde hauptsächlich als "Unständig Beschäftigte" abgerechnet. Das heißt also, dass ich steuerrechtlich selbständig bin, sozialrechtlich gesehen jedoch nichtselbständig. Meine wechselnden Arbeitgeber führen somit von meinen stets unterschiedlich hohen Einnahmen Sozialabgaben für mich ab; für die Steuer bin ich allein zuständig. Wie berechnet sich in meinem Fall das Elterngeld? Wird es wie bei Selbständigen anhand des letzten abgeschlossenen Steuerjahres berechnet? Oder wie bei Angestellten anhand der letzten Monate vor der Geburt? Und gibt es weitere Besonderheiten für mich zu beachten? Mit Ihrer Antwort oder auch einem Tipp, an wen ich mich wenden könnte, würden Sie mir sehr weiterhelfen. Ganz herzlichen Dank! Beste Grüße
von LMatia am 09.02.2018, 12:56