Hallo Frau Bader, ich habe eine Vollzeitbeschäftigung und nebenbei noch einen Minijob. Letztes Jahr konnte man diesen Minijob bei der Berechnung des Elterngeldes im Internet gesondert angeben, aber wie ist es ab diesen Jahr. Zählt er zum normalen Bruttoeinkommen, von dem die Steuern usw. abgezogen werden? VG maeuskel
von maeuskel am 16.02.2013, 08:25