wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Guten Tag, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Folgender Fall: Kind 1 geboren am 18.06.2012 Elternzeit für 2 Jahre beantragt Kind 2 voraussichtlicher Entbindungstermin 21.02.2014 Muttschutzbeginn 10.01.2014 Also bleiben gut 5 Monate Elternzeit von Kind 1 übrig. Eine Übertragung der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr ist laut Arbeitgeber möglich. In welche Elternzeit gehe ich am besten wann um möglichst nichs der 3 Jahre pro Kind zu verlieren? Vielen Dank

von sassyb2001 am 17.10.2013, 12:50



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Wenn dein AG ein problemloser ist, dann unterbrichst du einfach die laufende EZ zum 09.01.14. Gleichzeitig meldest du an, für Kind 2 die 3 Jahre EZ (ab Geburt von Kind 2) nehmen zu wollen und im Anschluss daran die "freigewordene" EZ von Kind 1 anzuhängen. (schließlich hast du einen Anspruch auf 3 Jahre pro Kind) Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.10.2013, 21:10



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Hallo sumsum, aber ich kann doch von Kind 1 nur 12 Monate auf über den 3. Geburtstag übertragen, oder? AG würde dem zustimmen. Aber dann würden mir ja die gut 5 Monate noch abgehen, die kann ich ja nicht übertragen. Drum bräucht ich einen gut aufgestellten Plan wie ich am besten die EZ beider Kinder nehme so das möglichst nix verloren geht. Hab mir da schon mal ne Notiz gemacht, magst dir die mal anschauen? LG

von sassyb2001 am 19.10.2013, 16:09



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Wenn du es rechtlich genau aufschlüsseln willst: Du musst min 2 Jahre der Elternzeit eines Kindes vor dessen 3. Geburtstag genommen haben. Denn nur 1 Jahr ist übertragbar. Steht im § 16 BEEG. Unterbrichst du die laufende Elternzeit von Kind 1 zum Beginn des neuen Mutterschutz, hast du für Kind 1 schon 1 Jahr und 206 Tage verbraucht. Bleibt ein Rest von 159 Tagen, der vor dem 18.06.15 genommen sein muss. Dann folgen 6 Wochen Mutterschutz für Kind 2 und Elternzeit für Kind 2. Die dauert aber nur 323 Tage, weil es sonst mit den 159 Tagen von Kind 1 nicht passt. Für Kind 2 bleiben also noch 1 Jahr und 42 Tage Elternzeit übrig, die vor dem 3. Geburstag genommen sein müssen. Ist aber unproblematisch. Weil bis zum Geburtstag noch fast 2 Jahre sind. Für Kind 2 müssen dann noch 57 Tage über den 3. Geburtstag hinaus übertragen werden. Für Kind 1 sind es 12 Monate. Die 12 Monate kannst du dann direkt an die letzte EZ für Kind 2 anhängen (oder später nehmen). Die Daten dazu (sofern ich mich nicht verrechnet habe): EZ Kind 1: 18.06.12 - 09.01.14 (verbraucht 1 Jahr und 206 Tage) MuSchu für Kind 2: 10.01.14 - 20.02.14 (6 Wochen, muss an tatsächliche Daten angepasst werden) EZ Kind 2: 21.02.14 - 09.01.15 (323 Tage, muss angepasst werden) EZ Kind 1: 10.01.15 - 17.06.15 (Rest von 159 Tage vor 3. Geburtstag, Enddatum muss eingehalten werden) EZ Kind 2: 18.06.15 - 20.02.17 (EZ bis zum 3. Geburtstag) EZ Kind 2: 21.02.17 - 29.07.17 (Übertragung von Kind 2) EZ Kind 1: 30.07.17 - 29.07.18 (Übertragung von Kind 1) Anders ausgedrückt: 1. EZ für Kind A - ca 1 Jahr und 7 Monate MuSchu 1. EZ für Kind B - ca 10,5 Monate 2. EZ für Kind A - 5 Monate 2. EZ für Kind B - 1,5 Monate 3. EZ für Kind B - 1 Jahr (das zweite Jahr) 4. EZ für Kind B - 1 Jahr (das dritte Jahr) 3. EZ für Kind A - 1 Jahr (das dritte Jahr) Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.10.2013, 15:07



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Und ganz einfach formuliert: Lieber AG! Ich habe zwei Kinder geboren und möchte pro Kind 3 Jahre EZ nehmen. Zwischen den Kinder liegt noch der Mutterschutz von sechs Wochen. Demnach endet die Elternzeit (6 Jahre und 6 Wochen nach der ersten Geburt) am 29.07.2018. Mit der bitte um Bestätigung.... (natürlich sollte das passender formuliert werden!) Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.10.2013, 15:10



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

Hallo Sabine, danke für deine ausführliche Aufstellung. Und was ist mit dem Mutterschutz 8 Wochen nach Geburt - da hab ich doch auch Anspruch drauf und bekomm ja auch wieder volles Geld wie bei Kind 1. Das war da jetzt nicht eingerechnet. Liebe Grüße

von sassyb2001 am 20.10.2013, 21:00



Antwort auf: wie Elternzeit am sinnvollsten ausschöpfen?

hast du meine Frage noch gelesen? Danke

von sassyb2001 am 21.10.2013, 13:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...