Guten Tag, Meinen Sohn habe ich im Juni 2016 geboren, Elterngeldanspruch hatte ich von August 2016 bis Juni 2016. Letzte Zahlung war am 01.06.2017. Dann habe ich im Juli, August und September kein Geld bekommen hatte aber zu der Zeit noch Elternzeit. Am 1.Oktober 2017 habe ich meine Arbeit auf 62,3 % wieder aufgenommen. Nun bin ich erneut schwanger. Wie muss ich nun das Elterngeld berechnen? Ab Ende April 2018 gehe ich nun wieder in Mutterschaft. Ist es korrekt das ich von Oktober 2017-April 2018 (7 Monate) mein Teilzeitgeld berechne dann 3 Monate 0 Euro Einkommen und 2 Monate mei Gehalt von 2016? Vielen Dank für Ihre Hilfe LG Lolle
von Lolle84 am 02.12.2017, 16:13