Frage:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
Hallo Frau Bader,
werden regelmäßig ausgezahlte Überstunden bei einem individuellen Beschäftigungsverbot in die Berechnung des Mutterschutzlohns berücksichtigt? Diese werden bereits regelmäßig seit über 6 Monaten zum Gehalt ausbezahlt. Jedoch sind diese trotz wiederkehrender Zahlung als Einmalzahlung auf der Abrechnung ausgewiesen. Da diese bei mir nicht berücksichtigt wurden, entspricht dies auch nicht dem Durchschnitt des gezahlten Brutto der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft.
Könnten Sie hier evtl weiter helfen?
Mit freundlichen Grüßen
von
Halmo
am 13.05.2020, 09:06
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
Hallo,
nach § 18 MuSchG ist der durchschnittliche LOhn der letzten 3 Mo vor Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen - inkl. Überstunden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2020
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
wenn du ein bv hast kannst du keine überstunden machen und somit darf dir doch gar nix ausgezahlt werden oder verstehe ich da was falsch? du bekommst ja keine zulage sondern das ausgezahlt, was du gearbeitet hast. das fällt im bv weg.
von
mellomania
am 13.05.2020, 17:49
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
Es geht um Überstunden, die vor dem BV in den drei Berechnungsmonaten ausgezahlt wurden.
Die sind, wie schon gesagt, bei der BV-Berechnung zu berücksichtigen.
Beim Elterngeld werden sie jedoch nicht berücksichtigt, da sie als Einmalzahlungen deklariert wurden.
von
Dojii
am 14.05.2020, 07:36
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
aber sie macht doch keine überstunden. es geht ja nicht, dass sie geld erhält obwohl nix ausgezahlt wird weil sie keine überstunden machen darf. das versteh ich gerade nicht, es ist ja keine leistungszulage die sie nicht erreichen kann. möchte es nur verstehen :-)
von
mellomania
am 14.05.2020, 17:10
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
Korrekt es geht um die Stunden, die vor dem BV entstanden sind und in die 3 Monstsberechnung einfließen. Der AG bleibt bei der Ansicht, dass es Einmalzahlungen sind. Überstunden werden jedoch Nutznießer Abrechnungsvereinfachung als Einmalzahlungen deklariert, zählen aber laut Gesetz nicht zu den offiziellen Einmalzahlungen, wie bspw. Urlaubsgeld. Daher ist nicht schlüssig, ob und wie diese einbezogen werden....
von
Halmo
am 17.06.2020, 09:20
Antwort auf:
Werden regelm. ausgez. Überstunden bei ind. Beschäftigungsverbot berücksichtigt?
Korrekt es geht um die Stunden, die vor dem BV entstanden sind und in die 3 Monstsberechnung einfließen. Der AG bleibt bei der Ansicht, dass es Einmalzahlungen sind. Überstunden werden jedoch Nutznießer Abrechnungsvereinfachung als Einmalzahlungen deklariert, zählen aber laut Gesetz nicht zu den offiziellen Einmalzahlungen, wie bspw. Urlaubsgeld. Daher ist nicht schlüssig, ob und wie diese einbezogen werden....
von
Halmo
am 17.06.2020, 09:20