Hallo Frau Bader,
neben meinem Vollzeitjob habe ich vor der Geburt unseres Kindes einen Nebenjob ausgeübt. Im Berechnungszeitraum war dies über zwei Monate der Fall, da es sich um Saisonarbeit handelt. In diesen beiden Monaten habe ich 685 Euro verdient.
Wie fließen diese 685 Euro in die Berechnung des Elterngeldes mit ein?
Lt. meinen Informationen müsste ich den Betrag nun durch 12 Monate teilen. Steuerliche Abzüge gibt es hier dann nicht. So würde man bei monatlich durchschnittlich 57,08 Euro liegen.
Werden auch hier wieder Werbungskosten von 83,33 Euro monatlich in Abzug gebracht? Denn wenn dies der Fall wäre, würde ich ja theoretisch weniger Elterngeld erhalten, als ohne diesen Nebenjob.
Ist diese Rechnung so korrekt und oder wie fließt der Nebenjob in das Elterngeld mit ein?
Wird pro Job oder pro Monat der Betrag 83,33 Euro abgezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Liebe Grüße
von
Emmi10
am 28.10.2019, 12:00
Antwort auf:
Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob
Hallo,
das wird nach Addition der Einkünfte pauschalisiert einmalig abgezogen.
Zu lesen hier: https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf (2c.1.3.0)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob
Die 83,33 EUR werden nur einmal pro Monat abgezogen, egal wie viele Jobs in dem Monat vorliegen.
Das passiert ja bereits durch im Hauptjob, daher wird der Nebenjob nicht noch einmal verringert.
von
Dojii
am 28.10.2019, 12:12
Antwort auf:
Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob
Vielen Dank, Dojii.
Also wird der Nebenjob in meinem Fall das monatliche Elterngeld definitiv erhöhen, richtig?
von
Emmi10
am 28.10.2019, 12:35
Antwort auf:
Werbungskosten beim Elterngeld Für einen Nebenjob
Ja, so ist das.
Zumindest solange du den Nebenjob nicht auch während des Elterngeldes weiter ausübst.
von
Dojii
am 28.10.2019, 15:05