Hallo,
ich muß da mal was grundsätzlich wissen:
Mein Mann ist unterhaltspflichtig für seine Tochter aus der ersten Ehe.
Wir haben gemeinsam eine knapp 6 Monate alte Tochter.
Ich bin im Erziehungsurlaub (kein Einkommen).
Zähle ich jetzt mit zu den unterhaltsberechtigten Personen?
Rutscht mein Mann nicht durch unsere Tochter und mich 2 Stufen "runter" in der Düsseldorfer Tabelle - so daß diese jetzt genau paßt (weil 3 unterhaltsberechtigte Personen)?
Danke!
VG
Svenni
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 08:45
Antwort auf:
Wer kennt ich mit der Düsseldorfer Tabelle aus? Bitte schnell antworten - muß das hier bis 15.00 wissen!
... meinem Männe, weder für mich, noch für unser Kind. Kann es sein, daß Du überhaupt nicht weißt, wovon die Düsseldorfer Tabelle ausgeht? Danke trotzdem und nix f ok
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2002
Antwort auf:
Wer kennt ich mit der Düsseldorfer Tabelle aus? Bitte schnell antworten - muß das hier bis 15.00 wissen!
Warum solltest Du unterhaltsberechtigt sein ?
Wenn ich das richtig verstanden habe, lebst Du mit Deinem Mann und Deiner kleinen Tochter in einem Haushalt, oder?
Dann zahlt Dein Mann keinen Unterhalt für Dich und die Kleine ! Nur für die im fremden Haushalt lebende Tochter aus 1. Ehe !
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 13:12
Antwort auf:
Wer kennt ich mit der Düsseldorfer Tabelle aus? Bitte schnell antworten - muß das hier bis 15.00 wissen!
... Männe, weder für mich, noch für unser Kind. Kann es sein, daß Du überhaupt nicht weißt, wovon die Düsseldorfer Tabelle ausgeht? Danke trotzdem und nix für u Hat sich jetzt auch eh schon erledigt.
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 13:34