Ich habe eine Frage zur Elternzeit:
Wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, für 12 Monate das Elterngeld beziehe und nach ca. 14 Monaten Teilzeit 15 Std. arbeiten gehe (sprich im 2. Jahr), erhalte ich dann trotzdem Abzüge?
Vielen Dank im Voraus
von
Sinna
am 16.10.2013, 08:20
Antwort auf:
Wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, für 12 Monate das Elterngeld beziehe und
Hallo,
wovon denn Abzüge? Wenn Sie kein Elterngeld mehr bekommen, wird doch nichts abgezogen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2013
Antwort auf:
Wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, für 12 Monate das Elterngeld beziehe und
Nein!
Einkünfte werden nur im ersten Jahr (bei Alleinerziehenden in den ersten 14 Monaten) angerechnet.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 09:00