Hallo Frau Bader,
ich habe eine kleine Tochter die diesen Monat 1 Jahr wird. Damit endet jetzt auch das Elterngeld.
Mein Lebensgefährte (&Vater unserer Tochter) hat letztes Jahr eine Ausbildung angefangen, deswegen verdient er zur Zeit nicht viel. Ich möchte meine Tochter so früh auch nicht abgeben und werde deswegen erst arbeiten wenn sie in den Kindergarten geht.
Ich bekomme also nur Kindergeld und mein Freund sein Ausbildungsgehalt.
Meine Frage:
Was steht uns finanziell zu, ausser der Kinderzuschlag und das Betreuungsgeld?
Wir kommen aus NRW, also wohl schon mal kein Erziehungsgeld.
Ich freue mich auf ihre Antwort und vielen Dank schon mal.
LG
von
kirby
am 07.03.2014, 19:25
Antwort auf:
Welche Zuschüsse stehen uns zu?
Hallo,
aufstockendes H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2014
Antwort auf:
Welche Zuschüsse stehen uns zu?
Hallo. Hartz 4 bekommen Azubis wohl nicht. Vielleicht du und dein Kind. Es gibt noch Ausbildungsbeihilfe, vielleicht das. Ansonsten fruher arbeiten gehen , wenn es finanziell nicht anders geht. Drei Jahre Elternzeit konnen sich nur die wenigsten leisten.
von
CKEL0410
am 07.03.2014, 19:36
Antwort auf:
Welche Zuschüsse stehen uns zu?
Hat Dein Freund schon einen Beruf in dem er gearbeitet hat ?
Wie oben schon gesagt, 3 Jahre Elternzeit muss man sich leisten können.
Du kannst zumindest Teilzeit arbeiten, oder einen Nebenjob zu Zeiten wo Dein Freund Zubause ist.
von
Sternenschnuppe
am 07.03.2014, 19:48
Antwort auf:
Welche Zuschüsse stehen uns zu?
...mit den überlegungen!
ich könnte mir vorstellen, daß es aufstockendes alg2 gäbe, im volksmund auch hartz4 genannt.
lieber würde ich aber arbeiten.
Mitglied inaktiv - 07.03.2014, 19:55