Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Ich hatte eigentlich einen Steuerklassenwechsel im Februar beantragt, wobei dieser im März wirksam werden sollte. Jetzt sagte man mir das sei rückwirkend gültig weil die Arbeitgeber den Wechsel erst nach 6 Wochen nach der Beantragung sehen würden. Mein Errechneter Geburtstermin ist der 09.10.2016 Somit beginnt der Mutterschutz am 28.08.2016 Ich war in die folgenden Steuerklassen eingruppiert: September 15 - November 15 Steuerklasse 1 Dezember 15 - Februar/März 16 Steuerklasse 4 März bis August 16 Steuerklasse 3 Wie wird das Elterngeld nun berechnet? Ich blicke da irgendwie nicht so ganz durch, es hieß ja die längste Steuerklasse zählt aber das wäre dann ja trotzdem die 3 oder?
von Pucca1988 am 30.03.2016, 09:20