Guten Tag,
müssen bei geteiltem Sorgerecht alle Entscheidungen, die das Leben des Kindes betreffen gemeinsam getroffen werden?
Gravierende, zB welche Schule, Operationen, Psychotherapie... schon, klar.
Aber wie sieht es mit der Wahl von AGs in der Schule aus, Mitgliedschaft in einem Sportverein, bei den Pfadfindern, Klassenfahrten etc?
Und muss eine kieferorthopädische Behandlung abgesprochen werden?
Gibt es da irgendwo eine exemplarische Auflistung oder ist das immer eine Fall-zu-Fall-Entscheidung?
Vielen Dank,
Julia
von
JuliaA
am 07.03.2013, 09:36
Antwort auf:
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
Hallo,
Entscheidung des täglichen Lebens darf man alleine treffen, gravierenden nicht.
Die von Ihnen genannten Punkte sehe ich als Dinge des täglichen Lebens an, über der kieferorthopädische Behandlung müsste man im Einzelfall sehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013
Antwort auf:
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland)
von
Pamo
am 07.03.2013, 10:07
Antwort auf:
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
Danke, aber so schlau war ich auch schon.
Das sind ja alles nur allgemein gehaltene Formulierungen.
Was heisst das aber konkret?
von
JuliaA
am 07.03.2013, 12:56
Antwort auf:
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterliche_Sorge_(Deutschland)#Getrenntleben_der_Eltern
Steht den Eltern gemeinsam das Sorgerecht zu, so trifft dennoch derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, die Entscheidungen für das Kind in Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB).[14]
Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.
Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen.
von
Pamo
am 07.03.2013, 13:23
Antwort auf:
Welche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden?
Ah, hatte ich übersehen.
DANKE.
von
JuliaA
am 07.03.2013, 14:07