nochmal zu meinem fall... ich habe eine tochter für die ich noch bis mai elterngeld beziehe... sagen wir mal, ich bekomme im dezember 2011 mein zweites kind und war ab mai nicht arbeiten... ich würde dann normalerweise landeserziehungsgeld für einhalbes jahr beziehen. hätte ich dann noch einen anspruch auf elterngeld für das zweite kind? und wenn ja wie hoch wäre es? regelsatz mind 300 euro? bin verunsichert vorallem durch das rundschreiben das vor ein paar tagen an alle elterngeld bezieher gegangen ist, das sich vieles geändert hat...
Mitglied inaktiv - 19.12.2010, 16:33
Antwort auf:
weiteres elterngeld?
Halo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2010