Wenn während des Erziehungsurlaubs die ursprüngliche Stelle erhalten beleibt, aber einem anderen Firmenteil zugeordnet wird (z.B. eine Holding hat 4 Firmen. Díe Stelle wird von der Firma A in Firma C verlegt mit gleichem Stellenprofil) worauf besteht der Rechtanspruch eine gleichwertigen Stelle nach dem Erziehungsurlaub? Auf eine Stelle in der Firma A mit ähnlichem Stellenprofil u. gleicher Bezahlung oder auf die ursprüngliche Stelle, die sich jetzt in der Firma C befindet? Kann der MA dazu gezwugen werden einen neuen Vertag für die Stelle C zu unterschreiben, der in einzelnen Punkten nachteilig ist? Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus.
Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 20:36