Sehr geehrte Frau Bader, wir haben zwei Kinder und ich arbeite derzeit Teilzeit bei meinem alten AG. Ich werde dort in Kürze erneut in Elternzeit gehen, nach Ende der Elternzeit würde mein alter Vollzeitvertrag wieder aufleben. Wir ziehen im nächsten Monat ca. 100 km weit weg- d.h.ich weiß jetzt schon,dass ich nach Ende der Elternzeit nicht mehr zu meinem jetzigen AG zurückkehren werde und kann. Aus verschiedenen Gründen würde ich gerne meine EZ bis zum Ende nehmen und das Arbeitsverhältnis vorerst nicht auflösen wollen. Hier nun meine Fragen: 1. Bin ich verpflichtet, meinem AG vorab, also vor meinem Elternzeitantritt über den anstehenden Umzug zu informieren und selbst zu kündigen, da ich ja nach der Elternzeit eh nicht zur Verfügung stehen werde? Den Mietvertrag haben wir bereits seit 6 Wochen. Kann man deshalb wegen Täuschung herangezogen werden ? 2. Muss ich dem AG meine neue Adresse mitteilen und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes muss ich das tun ? 3. Würde der AG auch von einer anderen Stelle eine Information mit meiner neuen Adresse bekommen, z.B. wenn ich mich umgemeldet habe ? Oder erfährt er dies nur vom AN selbst? Ich würde die Mitteilung der neuen Adresse dann gerne noch hinauszögern. Die Post würde per Nachsendeauftrag weitergeleitet werden. 4. Während der EZ habe ich als AN ja eine dreimonatige Kündigungsfrist, kann ich erst zum Ablauf meiner EZ kündigen (in meinem Fall zum Ende April 2018)? Oder kann ich das Arbeitsverhältnis auch schon vor Ende meiner Elternzeit fristgerecht auflösen, z.B. schon zum Ende Dezember 2017 wenn ich einen neuen Job an meinem neuen Wohnort in Aussicht habe ? Danke schon einmal für Ihre Mühe. LG Janina
von Hamburg0505 am 11.02.2017, 21:09